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Bundesförderung Tausch erneuerbarer Heizungssysteme

im Ein-/Zwei­fa­mi­li­en­haus oder Rei­hen­haus

Geför­dert wird der Tausch ver­al­te­ter nicht mehr ener­gie­ef­fi­zi­en­ter erneu­er­ba­rer Hei­zungs­sys­te­me auf moder­ne und kli­ma­freund­li­che Heiz­sys­te­me.

Die För­de­rung kön­nen aus­schließ­lich Pri­vat­per­so­nen bean­tra­gen und gilt für den Hei­zungs­tausch im Ein-/Zwei­fa­mi­li­en­haus oder Rei­hen­haus.

Die Antrag­stel­lung erfolgt online in zwei Schrit­ten:

  1. online-Regis­trie­rung auf www.tausch-erneuerbare.at
  2. Antrag­stel­lung (inner­halb von 12 Mona­ten nach der Regis­trie­rung)

Geför­dert wer­den Leis­tun­gen, die ab 01.07.2024 erbracht wur­den.

Die bestehen­de Hei­zung (Wär­me­pum­pe oder Holz­hei­zung) muss mind. 15 Jah­re alt sein.

Geför­dert wer­den 30 % der för­der­ba­ren Inves­ti­ti­ons­kos­ten bzw. max. € 5.000. Ein zusätz­li­cher Solar­bo­nus von € 2.500 ist mög­lich.

Die För­de­rung wird als ein­ma­li­ger nicht rück­zahl­ba­rer Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss aus­ge­zahlt.