Kategorien
Aktuelles Bundesförderungen für Private Förderungen Impulsprogramme Landesförderungen

Überblick Förderungen

Überblick der aktuellen Lan­des- und Bun­des­förderun­gen für neue energieef­fiziente ökol­o­gis­che Haustech­nikan­la­gen und ther­mis­che Gebäude­sanierun­gen inkl. Down­loads (Infor­ma­tions­blät­ter, Richtlin­ien und For­mu­la­re).

Aktuelles:
  • Das Impul­spro­gramm für die nachträgliche Mon­tage von Außenbeschat­tun­gen wird bis 31.12.2023 ver­längert!
  • Ab Juli 2023 kön­nen Anträge für die Impul­spro­gramme Pho­to­voltaik-Anla­gen, “Raus aus fos­silen Brennstof­fen” und nachträgliche Mon­tage von Außenbeschat­tun­gen auss­chließlich online gestellt wer­den.
Kategorien
Aktuelles Förderungen Landesförderungen

Wohnbauförderung 2023

Das Land Kärn­ten fördert den Neubau von Eigen­heimen mit max. 2 Woh­nun­gen.
Die Errich­tung ein­er neuen abgeschlosse­nen Woh­nung durch Auf‑, Ein‑, Um- oder Zubau wird eben­falls gefördert.

+++ NEU: DIE WOHNNUTZFLÄCHENOBERGRENZE IST SEIT 01.01.2023 AUFGEHOBEN! +++

Die Wohn­bauförderung kön­nen (Mit-)Eigentümer beantra­gen, die begün­stigte Per­so­n­en sind.

Kategorien
Aktuelles Förderungen Impulsprogramme Landesförderungen

“Raus aus fossilen Brennstoffen” 2023/24

Gefördert wird der Umstieg von fos­silen Brennstof­fen auf kli­mafre­undliche Heizsys­teme wie Fer­n­wärme, Pellets‑, Hackgut‑, Stück­holz- oder Wärmepumpen­heizun­gen in Ein- und Zweifam­i­lien­wohn­häusern oder Rei­hen­häusern mit max. 2 Woh­nun­gen.

Wichtiger Hin­weis: Ab 03.07.2023 kann der Antrag für dieses Impul­spro­gramm nur mehr auss­chließlich online gestellt wer­den.

Kategorien
Aktuelles Förderungen Impulsprogramme Landesförderungen

Photovoltaikanlagen 2023

Das Impul­spro­gramm gilt für Eigen­heime mit max. 2 Woh­nun­gen (Ein- und Zweifam­i­lien­wohn­haus, Rei­hen­haus).

Wichtiger Hin­weis: Ab 11.07.2023 kann der Antrag für dieses Impul­spro­gramm nur mehr auss­chließlich online gestellt wer­den.

Kategorien
Aktuelles Förderungen Landesförderungen

Wohnhaussanierung 2023

Gefördert wird die ther­mis­che Gebäude­sanierung von Wohnge­bäu­den und energieef­fiziente ökol­o­gis­che Haustech­nikan­la­gen.

+++ NEU: DIE WOHNNUTZFLÄCHENOBERGRENZE IST SEIT 01.01.2023 AUFGEHOBEN! +++