Aktuelles

02.02.2026
01

Bundesförderung für thermisch-energetische Sanierungen beendet!

Die Bundesförderung für thermisch-energetische Sanierungen (Sanierungsbonus) ist beendet! Die Registrierung oder Antragstellung 2026 ist somit nicht mehr möglich. Die Förderung Kesseltausch (Tausch fossiler Heizsysteme) ist weiterhin (noch) möglich.
08.01.2026
02

Bundesförderungen 2026

Im Zuge der Sanierungsoffensive des Bundes werden der Tausch von fossilen Heizsystemen sowie die thermisch energetische Sanierung von Wohnhäusern gefördert. Die Fördermittel des Bundes sind begrenzt und schnell vergriffen. Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen Förderberatung.
02.01.2026
03

Landesförderungen 2026

Bei den Förderungen 2026 des Landes Kärnten gibt es wesentliche Änderungen. Die Antragstellung für die Wohnhaussanierung erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahmen mit den Rechnungen und ausschließlich online. Weiter Informationen finden Sie unter Leistungen Förderberatung.
01.01.2026
04

Prosit Neujahr!

Allen Kunden und Geschäftspartnern wünsche ich ein gutes neues Jahr, vor allem Gesundheit sowie viel Erfolg für 2026!
meine Leistungen:

Baustellenkoordination

Als Baukoordinator sorge ich dafür, dass während der gesamten Bauphase auf der Baustelle Gefahrenquellen aufgezeigt werden und Sicherheitsmaßnahmen errichtet sowie eingehalten werden, um Unfälle und deren schweren Folgen zu vermeiden.

Die Aufgaben als Baukoordinator

Im Wesentlichen hat der Baukoordinator folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) für die Baustelle bereits in der Planungsphase
  • Koordination eines reibungslosen Ablaufes zwischen den einzelnen Gewerken
  • Überwachung des gesamten Bauprozesses und der Sicherheitsmaßnahmen
  • regelmäßige Kontrollen auf der Baustelle
  • Meldung von Gefahren betreffend Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer an den Auftraggeber oder Projektleiter

Für die professionelle Baukoordination auf Ihrer Baustelle können Sie mich gerne kontaktieren.

meine Leistungen:

Energieberatung

Als zertifizierter Energieberater des Netzwerkes Energieberatung Kärnten (netEB) biete ich die Energieberatung für Wohngebäude (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienwohnhäuser) an.

Im Fokus der produktneutralen Energieberatung stehen folgende Themen:

  • Beurteilung der thermischen Gebäudequalität (Außenwand, Dach, Fenster, etc.) und Effizienz der Haustechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung) direkt vor Ort
  • Wärmedämmung - Energieeinsparung bei der thermischen Gebäudehülle
  • Optimierung oder Erneuerung der Haustechnik (z. B. Raus aus fossilen Brennstoffen)
  • Nutzung der Sonnenenergie (thermische Solaranlagen, Photovoltaik)
  • Vermeidung der sommerlichen Überwärmung (Hitzeschutz)
  • allgemeine Energiespartipps, die einfach und ohne finanziellem Aufwand umsetzbar sind (z. B. richtiges Lüften, hydraulischer Abgleich der Heizung, etc.)
  • Stromspartipps

Nach der Energieberatung erhalten Sie ihr persönliches Energieberatunsprotokoll, welches u. a. Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf Einsparungsmöglichkeiten, Wirtschaftlichkeit und Förderungen beinhaltet.

meine Leistungen:

Förderberatung

Das Land Kärnten und der Bund (KPC) fördern die Sanierung von Wohnhäusern (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienwohnhäuser). Dazu zählen sowohl thermische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung der Gebäudehülle) als auch haustechnische Sanierungsmaßnahmen (Heizungsumstellung, thermische Solaranlagen). Die Kombination von Landes- und Bundesförderungen ist möglich.

Mein Leistungsangebot:

  • Beratung zu den Fördermöglichkeiten (Neubau und Sanierung)
  • Erstellung erforderlicher Unterlagen (Energieausweise, Energieberatungsprotokoll)
  • Unterstützung bei der Förderabwicklung

Die Förderberatung erfolgt Hand in Hand mit der Energieberatung.

Übersicht Landes- und Bundesförderungen 2026

Förderstelle:

Förderstelle:
meine Leistungen:

Energieausweise

Der Energieausweis ist der Typenschein eines Gebäudes und bildet die thermische Gebäudehülle und Haustechnik eines Gebäudes ab. Er dient dazu die Energiekennzahlen bzw. Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden untereinander zu vergleichen.

Energieausweise sind für folgende Zwecke erforderlich:

  • Bauverfahren - Neubau oder Sanierung (größere Renovierung)
  • Landes- und Bundesförderungen (z. B. Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung)
  • Verkauf, Vermietung, Verpachtung lt. EAVG

Energieausweis-Typen

  • Bestands-
    energieausweis
    Gültiger Energieausweis des tatsächlichen Ist-Zustandes des Gebäudes.
  • Planungs-
    energieausweis
    Energieausweis für Neubau oder Sanierung mit Angabe der geplanten Maßnahmen für die thermische Gebäudehülle und Haustechnik. Für Bauverfahren und Förderungen erforderlich.
  • Renovierungs-
    ausweis
    "Blauer" Ausweis mit Angabe aller theoretisch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der thermischen Gebäudehülle und Haustechnik, die zur Erfüllung der Anforderungen/Energiekennzahlen für eine Sanierung (größere Renovierung lt. OIB Richtlinie 6) erforderlich sind.

Energiekennzahlen

Die Energiekennzahlen im Energieausweis beziehen sie auf ein genormtes Nutzerverhalten und können daher vom tatsächlichen bzw. persönlichen Nutzerverhalten und dem damit verbundenen Energieverbrauch mehr oder weniger stark abweichen. Der Energieausweis ist daher keine Garantie für einen bestimmten Energieverbrauch.

Die wichtigsten Energiekennzahlen sind:

  • Heizwärmebedarf
    (HWB)
    Der HWB – in kWh/(m².a) – gibt an, wie viel Wärmeenergie in der Heizsaison dem Gebäude zugeführt werden muss, um es auf 22°C Raumtemperatur zu halten. Diese Kennzahl kann leicht in €/m² umgerechnet werden, wenn man den Preis einer kWh Wärme (z. B. Heizöl, Gas, etc.) kennt.
  • Endenergiebedarf
    (EEB)
    Beim Endenergiebedarf wird zusätzlich zum Heizenergiebedarf der Haushaltsstrombedarf berücksichtigt. Der Energiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss.
  • Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)

    Dieser Faktor stellt einen Vergleichswert der Energieeinsparung zu einem Referenzgebäude aus dem Jahr 2007 dar. Je niedriger dieser Faktor (< 1,00) ist, desto besser:

    • Neubau: fGEE < 1,00
    • Baurecht 2007 (Referenzwert): fGEE = 1,00
    • Altbau (unsaniert): fGEE > 1,00

Der Nachweis der Energiekennzahlen kann wahlweise entweder über Gesamtenergieeffizienz-Fakor oder Endenergiebedarf erbracht werden.

Der Energieausweis dient auch als Planungsinstrument. Im Planungs-Energieausweis sind nämlich bei den Bauteilaufbauten die erforderlichen Dicken und Wärmeleitzahlen (Lambda-Werte) der Dämmstoffe sowie die Kennzahlen neuer Fenster angegeben. Anhand dieser Angaben können Angebote eingeholt werden.

Kontakt

Hier finden Sie meine Kontaktdaten, den Routenplaner zu meinem Büro und die Öffnungszeiten*.
Schriftliche Anfragen können Sie mir per E-Mail zukommen lassen.

* Bitte beachten Sie, das mein Büro auf Grund von Baustellenbesichtigungen oder Energieberatungen nicht durchgehend besetzt ist.
In dringenden Fällen können Sie mich telefonisch erreichen.

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