Bundeförderungen
- Raus aus Öl und Gas für Private 2021/22
- Sanierungsscheck für Private 2021/22
- Photovoltaikförderung für Private 2020 bis 2022
Vom Land Kärnten wird die Errichtung von Eigenheimen mit max. 2 Wohnungen im Siedlungsschwerpunkt gefördert.
Die Errichtung einer Wohnung durch Auf‑, Um- oder Zubau ist auch förderbar — sollte jedoch vorher direkt mit der Förderstelle abgeklärt werden.
Gefördert wird die thermische Sanierung von Ein‑, Zwei- und Mehrfamilienwohnhäusern, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden.
Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen werden ebenfalls gefördert.
Das Impulsprogramm gilt für Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus).
Gefördert wird der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf klimafreundliche Heizsysteme wie Fernwärme, Pellets‑, Hackgut‑, Stückholz- oder Wärmepumpenheizungen in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern oder Reihenhäusern mit max. 2 Wohnungen.