Gefördert wird der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf klimafreundliche Heizsysteme wie Fernwärme, Pellets‑, Hackgut‑, Stückholz- oder Wärmepumpenheizungen in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern oder Reihenhäusern mit max. 2 Wohnungen.
Neben Öl, Gas sowie Kohle/Koks-Allesbrennern zählen nun auch elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen zu den fossilen Brennstoffen.
Den Antrag können Eigentümer/Miteigentümer des Gebäudes vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 stellen.
Grundsätzlich erfolgt die Antragstellung nach der Heizungsumstellung mit den Rechnungen. Die Lieferung und Montage der neuen Heizung müssen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 zu erfolgen.
Gefördert werden 35% der förderbaren Kosten bzw. max. € 6.000,– (je Wohnung*) als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss.
* Eine Förderung je Wohnung ist möglich, wenn ein fossiles Heizsystem je Wohnung auf ein neues klimafreundliches Heizsystem je Wohnung umgestellt wird. Da Antragstellung erfolgt je Wohnung.
Wichtig: Die Landesförderung ist nur in Verbindung mit der Bundesförderung “raus aus Öl und Gas” für Private möglich!
Zuerst muss die Bundesförderung (online) beantragt werden. Erst nach der Zusicherung und Auszahlung der Bundesförderung kann der Antrag für die Landesförderung gestellt werden.
Für Personen mit einem niedrigen Einkommen ist zusätzlich die Förderung “Sauber Heizen für Alle” möglich.
Bei ungedämmten Gebäuden ist für die Förderung die kostenlose Vor-Ort-Energieberatung vor der Durchführung der Maßnahme nachzuweisen.
Links
- Landesförderung (Land Kärnten — Abt. 11)
- Bundesförderung für Private (KPC)
- Sauber Heizen für Alle 2022
- Vor-Ort-Energieberatung
