Vom Land Kärnten wird die nachträgliche Montage von Rollläden oder Raffstores bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie im mehrgeschossigen Wohnbau (ab 3 Wohnungen) gefördert. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mind. 20 Jahre alt sein.
Die Lieferung und Montage des Sonnenschutzes muss im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.06.2023 erfolgen.
Die Förderung erfolgt als Einmalzuschusses im Ausmaß von 50% der förderbaren Kosten (Material inkl. Montage) bzw. max. € 1.000,– je Wohnung.
Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung der Maßnahme mit den Rechnungen.
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