Das Impulsprogramm gilt für Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus).
Den Antrag können Eigentümer/Miteigentümer des Gebäudes vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 stellen.
Der Antrag wird nach der Errichtung der PV-Anlage mit den Rechnungen gestellt. Die Lieferung und fachgerechte Montage der PV-Anlage müssen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 erfolgen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss ausgezahlt. Gefördert werden 35% der förderbaren Kosten bzw. € 480,–/kWp bis max. 10 kWp Leistung (max. € 4.800,– je förderbarer Wohnung).
Bei PV-Anlagen mit mehr als 10 kWp Leistung werden die förderbaren Kosten auf die 10 kWp zurückgerechnet.
Bei Kombination mit anderen Bundesförderungen (z.B. Klima- und Energiefonds) ist ein Förderhöchstsatz von max. 70 % der förderbaren Kosten zulässig. Bei Überschreitung des Förderhöchstsatzes erfolgt eine aliquote Kürzung der Landesförderung.
Die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage ist seit heuer auch förderbar. PV-Anlagen im Inselbetrieb werden nicht gefördert.
Stromspeicher werden mit diesem Impulsprogramm nicht gefördert. Diese werden von Energieabteilung des Landes Kärnten (Abteilung 8) gefördert (Antrag).
Wichtig: Die Landesförderung ist nur in Verbindung mit der Bundesförderung möglich!
Zuerst muss die Bundesförderung beantragt werden. Erst nach der Zusicherung und Auszahlung der Bundesförderung kann die Landesförderung beantragt werden.
Bei ungedämmten Gebäuden ist für die Förderung die kostenlose Vor-Ort-Energieberatung vor der Durchführung der Maßnahme nachzuweisen.
Links
- Landesförderung (Land Kärnten, Abt. 11 — Wohnbau)
- Bundesförderung für Private (KPC)
- Vor-Ort-Energieberatung
