Gefördert wird der Umstieg von Heizungen mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf neue klimafreundliche Heizsysteme.
Die Bundesförderung “raus aus Öl und Gas” 2021/22 ist ausschließlich für Privatpersonen vorgesehen.
(Mit)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter eines Ein oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses können den Antrag stellen. Bei mehr als 2 Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien (www.raus-aus-öl.at/mgw).
Wie hoch & was wird gefördert?
Gefördert werden max. 35% der förderbaren Investitionskosten bzw. max. € 5.000,– als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss.
In erster Linie wird der Anschluss an die Nah-/Fernwärme gefördert. Ist der Anschluss nicht möglich, wird eine neue Holz-Zentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Zu den förderbaren Kosten zählen Material‑, Montage- und Planungskosten sowie die Demontage- und Entsorgungskosten der alten Heizkessel und Tanks.
Planungskosten werden mit max. 10% aller förderbaren Kosten bei der Förderungsberechnung berücksichtigt.
Alle Details zu diesem Förderungsprogramm finden Sie HIER.
Antragstellung
Die Antragstellung erfoglt in drei Schritten:
- Energieberatung
- online-Registrierung (seit 09.02.2021)
- Antragstellung (innerhalb von 6 Monaten nach der Registrierung)
Registrierungen können — abhängig von den verfügbaren Budgetmitteln — bis längstens 31.12.2022 vorgenommen werden.
weitere Förderungsmöglichkeiten
Neben dieser Bundesförderung kann die Heizungsumstellung in Kärnten zusätzlich über das Impulsprogramm “Raus aus fossilen Brennstoffen” gefördert werden.
Förderstelle/Kontakt
Die Förderung wird von der Kommunal Kredit Public Consulting (KPC) abgwickelt.
- Webseite: Förderung “raus aus Öl und Gas”
- Telefon: 01/31631–735
- E‑Mail: heizung(a)kommunalkredit.at
Energieberatung
Für die Energieberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!