Das Land Kärnten hat für 2020 eine Sanierungsoffensive für das Dämmen der Außenwände und den Fenstertausch (nur in Verbindung mit der Außenwanddämmung) gestartet. Gefördert werden diese Sanierungsmaßnahmen bei (Wohn-)Gebäude mit max. zwei Wohnungen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss ausgezahlt.
Es werden max. € 36.000,– je Gebäude an förderbaren Sanierungskosten anerkannt.
Dämmung der Außenwände
Das Dämmen der Außenwände wird mit 40% der förderbaren Sanierungskosten bzw. max. € 10.000,– gefördert.
Bei der Verwendung von Dämmungen aus nachwachsenden Rohstoffen ist ein zusätzlicher Bonus von max. € 5.000,– möglich!
Fenstertausch (Glas und Rahmen)
Der Fenstertausch (inkl. Außentüren) wird mit 30% der förderbaren Sanierungskosten bzw. max. € 3.300,– gefördert.
ACHTUNG: Der Fenstertausch wird nur in Vebindung mit der Dämmung der Außenwand gefördert! Der Fenstertausch alleine wird nicht gefördert.
Förderungsvoraussetzungen
- Baubewilligung mind. 20 Jahre alt
- Wohnnutzfläche max. 200 m² je Wohnung
- Nutzung der Wohnung(en) ganzjährig als Hauptwohnsitz
- Beginn mit der/den Sanierungsmaßnahmen erst NACHAntragstellung
- kostenlose Vor-Ort-Energieberatung vor Antragstellung erforderlich
- Renovierungsausweis in digitaler Form in der Energieausweis-Datenbank “ZEUS Kärnten”
- Ausführung der Sanierungsmaßnahmen von befugten Firmen (Eigenleistungen nicht förderbar)
U‑Wertanforderungen
- gedämmte Außenwand max. 0,25 W/(m².K)
- Fenster (Glas und Rahmen — UW) max. 1,15 W/(m².K)
Nach der Sanierung muss der gesamte Bauteil die U‑Wertanforderung erfüllen.
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