Gefördert werden thermische Sanierungen von Wohngebäuden, die älter als 20 Jahre sind.
Die Bundesförderung ist ausschließlich für Privatpersonen vorgesehen. (Mit)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter eines Ein oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses können den Antrag stellen. Bei mehr als 2 Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien (www.sanierungssscheck21.at/mgw).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- umfassende Sanierungen (klimaaktiv-Standard bzw. guter Standard)
- Teilsanierungen (Reduktion des Heizwärmebedarfs lt. Energieausweis um mind. 40%)
- Einzelbauteilsanierungen (Außenwand, Dachschräge/oberste Geschossdecke, unterste Geschossdecke bzw. Kellerboden, Fenster und Außentüren)
Alle Details zu diesem Förderungsprogramm finden Sie HIER.
Wie hoch wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss ausgezahlt.
förderfähige Maßnahme | max. Förderung | |
Einzelbauteilsanierung (nur 1 Maßnahme förderbar) | € 2.000,– | |
Teilsanierung 40% | € 4.000,– | |
umfassende Sanierung guter Standard | € 5.000,– | |
umfassende Sanierung klimaaktiv | € 6.000,– |
Planungskosten werden mit max. 10% aller förderbaren Kosten bei der Förderungsberechnung berücksichtigt.
Die Förderung ist mit max. 30% der förderbaren Investitionskosten begrenzt. Nach der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wird die endgültige Förderungssumme auf Grundlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt.
Antragstellung
Seit 09.02.2021 ist die Antragstellung ausschließlich online möglich. Abhängig von den vorhandenen Budgetmitteln können Anträge bis längstens 31.12.2022 gestellt werden.
Die Lieferung der Materialien und die Umsetzung müssen zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.09.2023 (bei Antragsstellung im Jahr 2021) bzw. dem 30.09.2024 (bei Antragsstellung im Jahr 2022) erfolgen.
weitere Förderungsmöglichkeiten
Die Kombination der Bundesförderung mit der Förderung des Landes Kärnten (Wohnhaussanierung) ist möglich.
Förderstelle/Kontakt
Die Förderung wird von der Kommunal Kredit Public Consulting (KPC) abgwickelt.
- Webseite: Sanierungsscheck für Private 2021/22
- Telefon: 0131631–264
- E‑Mail: sanierung(a)kommunalkredit.at
Enerieberatung & Energieausweise
Für die erforderliche Energieberatung sowie Erstellung der Energieausweise stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!