Auch 2020 werden im Rahmen der Bundesförderung bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern thermische Sanierungsmaßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) reduzieren.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Dämmen der Außenwände
- Dämmen der obersten Geschossdecke/des Daches
- Dämmen der untersten Geschossdecke/des Kellerfußbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Die wichtigsten Infos zur Bundesförderung “Sanierungsscheck für Private 2020” kompakt zusammengefasst:
- Antragstellung ab 11.05.2020 ausschließlich online unter: https://bit.ly/3616sOO
- Antragstellung solange Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.12.2020
- Materiallieferung und Umsetzung der geförderten Maßnahmen zwischen 01.01.2020 und 30.06.2022
- Einreichung der Endabrechnungsunterlagen bis spätestens 30.09.2022
- Kombination mit Landesförderung (Wohnhaussanierung) möglich
- weitere Infos der Förderstelle (KPC) finden Sie HIER
Förderungshöhen
Förderung max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Investitonskostenzuschusses ausgezahlt.
Teilsanierung 40% | € 4.000,– |
umfassende Sanierung guter Standard | € 5.000,– |
umfassende Sanierung klimaaktiv | € 6.000,– |
€ 3.000,– Zuschlag bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25% aller gedämmten Flächen). |
Alle Angaben ohne Gewähr!
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