Gefördert wird die thermische Sanierung von Ein‑, Zwei- und Mehrfamilienwohnhäusern, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden.
Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen werden ebenfalls gefördert.
Gefördert wird die thermische Sanierung von Ein‑, Zwei- und Mehrfamilienwohnhäusern, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden.
Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen werden ebenfalls gefördert.
Gefördert wird der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf klimafreundliche Heizsysteme wie Fernwärme, Pellets‑, Hackgut‑, Stückholz- oder Wärmepumpenheizungen in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern oder Reihenhäusern mit max. 2 Wohnungen.
Gefördert wird der Umstieg von Heizungen mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf neue klimafreundliche Heizsysteme.
Die Bundesförderung “raus aus Öl und Gas” 2021/22 ist ausschließlich für Privatpersonen vorgesehen.
(Mit)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter eines Ein oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses können den Antrag stellen. Bei mehr als 2 Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien (www.raus-aus-öl.at/mgw).
Vom Land Kärnten wird auch 2021 der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf neue klimafreundliche Energiesysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern gefördert.