Gefördert wird die thermische Sanierung von Ein‑, Zwei- und Mehrfamilienwohnhäusern, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden.
Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen werden ebenfalls gefördert.
Gefördert wird die thermische Sanierung von Ein‑, Zwei- und Mehrfamilienwohnhäusern, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden.
Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen werden ebenfalls gefördert.
Gefördert werden thermische Sanierungen von Wohngebäuden, die älter als 20 Jahre sind.
Die Bundesförderung ist ausschließlich für Privatpersonen vorgesehen. (Mit)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter eines Ein oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses können den Antrag stellen. Bei mehr als 2 Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien (www.sanierungssscheck21.at/mgw).