Gefördert wird die thermische Sanierung von Ein‑, Zwei- und Mehrfamilienwohnhäusern, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden.
Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen werden ebenfalls gefördert.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick mit den wichtigsten Informationen zur Landesförderung der Wohnhaussanierung.
Förderungsvoraussetzungen Wohnhaussanierung
- Antragstellung VOR Beginn der geplanten Sanierungsmaßnahmen
- Baubewilligung des Gebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 20 Jahre alt
- bei haustechnischen Maßnahmen Bauvollendungmeldung zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 5 Jahre alt
- Wohnnutzfläche max. 200 m² je geförderter Wohnung
- Nachweis der kostenlosen Vor-Ort-Energieberatung erforderlich
- Nutzung der geförderten Wohnung(en) ganzjährig als Hauptwohnsitz
- Ausführung der Sanierungsmaßnahmen von befugten Firmen (Eigenleistungen oder nur Materialkosten alleine nicht förderbar)
förderbare massnahmen
- thermische Sanierung von Einzelbauteilen (oberste Geschossdecke und Dachschräge, Kellerdecke, erdberührter Fußboden)
- Dämmung der Außenwand (z. B. Vollwärmeschutz)
- Fenstertausch (nur in Verbindung mit der Dämmung der Außenwand oder bei einer umfassenden energetischen Sanierung)
- umfassende energetische Sanierung
- energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen
- Dach- und Fassadenbegrünung (nur im mehrgeschossigen Wohnbau)
Bei der Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Hanf, Holzfasern, Zellulose) sind zusätzliche Bonusbeträge möglich!
umfassende energetische Sanierung
Darunter versteht man die zeitlich zusammenhängende Sanierung von mind. 3 Bauteilen oder 2 Bauteilen und der Haustechnik. Diese Förderung ist nur möglich, wenn keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen verwendet werden oder diese ausgetauscht werden (Impulsprogramm “Raus aus fossilen Brennstoffen” 2022).
Energieausweise (Bestand und Sanierungsplanung) sind in digitaler Form (Datenbank ZEUS Kärnten) erforderlich. Die Energiekennzahlen lt. den aktuellen Anforderungen (OIB-Richtlinie 6) müssen eingehalten werden.
Förderungsvarianten
Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Wahlmöglichkeit)
- entweder nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
- oder Förderungskredit (60% der förderbaren Kosten, Verzinsung 0,5%, Laufzeit 15 Jahre)
mehrgeschossiger Wohnbau (> 2 Wohnungen)
- nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die Dauer von 10 Jahren (Auszahlung halbjährlich)
EINMALZUSCHÜSSE (bei Gebäuden mit max. 2 Wohnungen) | |
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I. Beratungsleistungen | Einmalzuschuss (Maximalbetrag) |
Vor-Ort-Energieberatung | kostenlos |
Sanierungscoach (Sanierungsbegleitung) | € 800 |
II. thermische Sanierung von Einzelbauteilen (Fördersatz: 30% der förderbaren Kosten / max. € 36.000 förderbare Kosten je Gebäude) | Einmalzuschuss (Maximalbetrag) |
Dämmung oberste Geschossdecke und Dachschräge (1 Bauteil) | € 2.500 |
Dämmung Kellerdecke, erdberührter Fußboden | € 15.00 |
Fenstertausch (nur in Verbindung mit der Dämmung der Außenwand förderbar) | € 3.300 |
III. Dämmung der Außenwand (Fördersatz: 40% der förderbaren Kosten/max. € 36.000 förderbare Kosten je Gebäude) | € 10.000 |
Renovierungsausweis (bei Dämmung der Außenwand) | € 300 |
IV. energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen (Fördersatz: 35% der förderbaren Kosten/max. € 36.000 förderbare Kosten je Gebäude) | Einmalzuschuss (Maximalbetrag) |
Austausch alter Heizungen gegen Heizungen für biogene Brennstoffe (Pellets, Scheitholz, Hackgut), Fernwärme oder Wärmepumpenheizungen | € 3.000 |
kontrollierte Wohnraumlüftung | € 1.600 |
thermische Solaranlage (€ 250,–/m² Aperturfläche, mind. 4 m² und max. 15 m² förderbar) | € 3.750 |
V. umfassende energetische Sanierung (Fördersatz: 40% der förderbaren Kosten/max. € 48.000 förderbare Kosten bzw. max. € 60.500 förderbare Kosten bei einer 2. Wohneinheit, jeweils je Gebäude) | € 19.200 |
zusätzlicher Zuschlag für 2. geförderte Wohnung (nur bei einer umfassenden energetischen Sanierung) | € 5.000 |
Energieausweise (Bestand und Sanierungsplanung) | € 300 |
FÖRDERUNGSSÄTZE IM MEHRGESCHOSSIGEN WOHNBAU (> 2 Wohnungen) | |
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Maßnahme | Fördersatz |
I. Dach- und Fassadenbegrünung | 30% |
II. thermische Sanierung Einzelbauteile | 30% |
III. energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen | 35% |
IV. Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen auf biogene Brennstoffe, Fernwärme oder Wärmepumpen | 50% |
V. umfassende energetische Sanierung (Energieausweise (Bestand und Sanierungsplanung) einmalig max. € 300) | 50% |
Pkt. V: förderbare Sanierungskosten € 400/m² Nutfläche, max. € 48.000 je förderbarer Wohnung. Sanierung Gebäudestandard “klimaaktiv Silber” € 700/m² Nutzfläche, max. € 84.000 je förderbarer Wohnung.
Bundesförderung (zusätzliche Förderung)
Zusätzlich zur Landesförderung ist auch die Bundesförderung — Sanierungsscheck für Private 2021/2022 — möglich.
Weitere Informationen zur Bundesförderung finden Sie hier.
Links
- Förderstelle (Land Kärnten, Abteilung 11)
- Förderungsrichtlinie 2022/23
- Vor-Ort-Energieberatung
- Energieausweis
