Auf dieser Seite finden Sie einen allgemeinen Überblick über Förderungsmöglichkeiten der Wohnhaussanierung des Landes Kärnten. Für eine detaillierte Energie- und Förderungsberatung (Sanierungscoach — Sanierungsbegleitung) stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (Kontaktformular).
Gefördert werden Sanierungen von:
- Eigenheimen (max. 2 Wohnungen),
- sonstige Gebäude, die nach der Sanierung über ganzjährig nutzbaren Wohnraum verfügen
- mehrgeschossige Wohngebäude (> 2 Wohnungen)
- Wohnheime
Förderungsvoraussetzungen
- Baubewilligung des Gebäudes mind. 20 Jahre alt (Ausnahmen: Umstellung auf energieeffiziente Haustechnikanlagen (Bauvollendungsmeldung mind. 5 Jahre) oder bei Fernwärmeanschluss)
- Nachweis der durchgeführten Vor-Ort-Energieberatung
- ganzjährige Nutzung nach der Sanierung als Hauptwohnsitz(e)
- Die Nutzfläche je Wohnung darf 200 m² nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung ist keine Förderung möglich!
- Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erst nach Antragstellung
- Durchführung der Sanierungsmaßnahmen von befugten Firmen (Eigenleistungen nicht förderbar)
- Investitionskosten mind. € 2.400,– (brutto)
- Haustechnik: Im Fernwärmegebiet wird nur der Anschluss an die Fernwärme gefördert. Die fachgerechte Entsorgung alter Heizkessel und ‑öfen ist nachzuweisen (Rechnung oder Bestätigung).
förderbare Sanierungsmaßnahmen
Förderung 30% der förderbaren Sanierungskosten von max. € 36.000,– je Gebäude mit max. 2 Wohnungen.
Der Maximalbetrag des Einmalzuschusses der jeweiligen Maßnahme ist in Klammern angegeben.
- Dämmen der obersten Geschossdecke und der Dachschräge (max. € 2.500,–)
- Dämmen der Kellerdecke oder des erdanliegenden Fußbodens (max. € 1.500,–)
- Fenstertausch im Zuge der Dämmung der Außenwand (max. € 3.300,–)
Werden nachwachsende Dämmstoffe (z. B. Hanf, Holzfasern, Zellulose, usw.) verwendet, so ist ein Zuschlag von 50% auf die Förderung der Bauteile möglich (mind. 90% der gedämmten Fläche).
Dämmung der Außenwände:
Das Dämmen der Außenwände wird mit 40% der förderbaren Sanierungskosten bzw. max. € 10.000,– gefördert.
Für die Antragstellung ist ein Renovierungsausweis (lt. OIB-Richtlinie 6 — Wärmeschutz, Ausgabe April 2019) in digitaler Form erforderlich.
Werden nachwachsende Dämmstoffe (z. B. Hanf, Holzfasern, Zellulose, usw.) verwendet, so ist ein Zuschlag von 50% (max. € 5.000,–) auf die Förderung des Bauteils möglich (mind. 90% der gedämmten Fläche).
Fensterausch:
Der Fenstertausch (inkl. Haustüre) wird — (nur) in Verbindung mit dem Dämmen der Außenwände — mit 30% der förderbaren Sanierungskosten bzw. max. € 3.300,– gefördert.
Für beide Maßnahmen werden je Gebäude max. € 36.000,– förderbare Sanierungskosten anerkannt.
Anmerkung: Das Dämmen der Außenwand und der Fenstertausch zählen auch als zwei thermische Sanierungsmaßnahmen bei einer umfassenden energetischen Sanierung (siehe Pkt. d).
Förderung 35% der förderbaren Sanierungskosten von max. € 36.000,– je Gebäude mit max. 2 Wohnungen.
Der Maximalbetrag des Einmalzuschusses der jeweiligen Maßnahme ist in Klammern angegeben.
- Neuerrichtung oder Erweiterung thermische Solaranlage1 (€ 250,–/m² Aperturfläche; max. € 3.750,–)
- Heizungsanlagentausch auf erneuerbare Energieträger (Fernwärme, Pellets, Scheitholz, oder Hackgut) oder Wärmepumpenheizung (max. € 3.000,–)
- erstmalige Errichtung Photovoltaikanlage2 (€ 480,–/kWp; max. € 3.840,–)
- WW-PV-E-Speicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage (€ 500,–)
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (max. 1.200,–)
1 mind. 4 m² Aperturfläche und 70 Liter Speichervolumen/m² Aperturfläche; max. 15 m² Aperturfläche förderbar.
2 mind. 1 kWp Leistung; max. 8 kWp Leistung förderbar.
Förderung 40% der förderbaren Sanierungskosten von max. € 48.000,– bei einer Wohnung (Einfamilienhaus) oder max. € 72.000,– bei zwei Wohnungen (Zweifamilienhaus).
Unter der umfassenden energetischen Sanierung versteht man die zeitlich zusammenhänge Sanierung von:
- mind. 3 Bauteilen (lt. Pkt. a und b) oder
- mind. 2 Bauteilen und der Haustechnik (lt. Pkt. a, b und c)
Einmalzuschuss € 15.000,– bei Einfamilienhäusern oder € 20.000,– bei Zweifamilienhäusern.
Bei der umfassenden energetischen Sanierung sind Energieausweise (Bestand und Sanierungsplanung) erforderlich. Dabei sind die Anforderungen an die Energiekennzahlen und die U‑Wertanforderung lt. Richtlinie einzuhalten.
ACHTUNG: Diese Förderung ist nur möglich, wenn im zu sanierenden Gebäude keine Heizungen für fossile Brennstoffe (Heizöl, Gas, Kohle, Allesbrenner) eingesetzt werden oder diese im Rahmen der Sanierung ausgetauscht werden.
Förderungsmöglichkeiten
- Einmalzuschuss (siehe förderbare Sanierungsmaßnahmen)
- oder alternativ Förderungskredit (max. 60% der förderbaren Kosten; Laufzeit 15 Jahre; Verzinsung 0,5% p.a.)
- nicht rückzahlbarer Zuschusses auf die Dauer von 10 Jahren.
Beratungsleistungen
- Die erforderliche Vor-Ort-Energieberatung ist kostenlos.
Wird um eine Förderung für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen angesucht, ist die Vor-Ort-Energieberatung nicht erforderlich, wenn die thermische Gebäudehülle des Förderungsobjekts bereits gedämmt wurde. - Bei thermischen Sanierungsmaßnahmen wird der Sanierungscoach/die Sanierungsbegleitung durch netEB-Energieberater mit max. 80% der Kosten (max. € 800,–) gefördert.
- Bei der Dämmung der Außenwand wird der Renovierungsausweis zusätzlich mit einmalig max. € 300,– gefördert.
- Bei der umfassenden energetischen Sanierung werden die Energieausweise (Bestandsenergieausweis und Energieausweis Sanierungsplanung) zusätzlich mit einmalig max. € 300,– gefördert.