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“Raus aus fossilen Brennstoffen” 2023/24

Impul­spro­gramm 2023/24 des Lan­des Kärn­ten

Gefördert wird der Umstieg von fos­silen Brennstof­fen auf kli­mafre­undliche Heizsys­teme wie Fer­n­wärme, Pellets‑, Hackgut‑, Stück­holz- oder Wärmepumpen­heizun­gen in Ein- und Zweifam­i­lien­wohn­häusern oder Rei­hen­häusern mit max. 2 Woh­nun­gen.

Wichtiger Hin­weis: Ab 03.07.2023 kann der Antrag für dieses Impul­spro­gramm nur mehr auss­chließlich online gestellt wer­den.

Neben Öl, Gas, Kohle/Koks und Alles­bren­nern wer­den auch elek­trische Nacht- oder Direk­t­spe­icheröfen zu den fos­silen Brennstof­fen gezählt.

Den Antrag kön­nen Eigentümer/Miteigentümer, Mieter oder Bauberechtigte eines Ein- und Zweifam­i­lien­haus­es oder Rei­hen­haus­es vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 stellen.

Die Antrag­stel­lung erfol­gt auss­chließlich online nach der Heizung­sum­stel­lung mit den Rech­nun­gen. Die Liefer­ung und Mon­tage der neuen Heizung haben im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 zu erfol­gen.

In begrün­de­ten Aus­nah­me­fällen (z. B. Liefer­verzögerun­gen, Fer­tig­stel­lungss­chwierigkeit­en) kann die Endabrech­nung bis 30.06.2025 ver­längert wer­den, wenn der Förder­stelle bis 31.12.2024 eine Auf­trags­bestä­ti­gung vorgelegt wird.

WICHTIG: Die Lan­des­förderung ist nur in Verbindung mit der Bun­des­förderung “raus aus Öl und Gas” für Pri­vate möglich!
Daher muss zuerst die Bun­des­förderung beantragt wer­den. Die Reg­istrierung und Antrag­stel­lung beim Bund erfol­gen online. Erst nach der Zusicherung oder Auszahlung der Bun­des­förderung kann der Antrag für die Lan­des­förderung gestellt wer­den.

Für Per­so­n­en mit einem niedri­gen Einkom­men ist zusät­zlich die Förderung “Sauber Heizen für Alle 2023” möglich.

Gefördert wer­den 35% der förder­baren Kosten bzw. max. € 6.000,– (je Woh­nung*) als nicht rück­zahlbar­er Ein­malzuschuss.

NEU: Für die gle­ichzeit­ige Errich­tung ein­er ther­mis­chen Solaran­lage (mind. 6 m² Brut­to-Kollek­tor­fläche) ist ein zusät­zlich­er Bonus von € 1.500 möglich.

* Wer­den zwei beste­hende fos­sile Heizungssys­teme aus­ge­tauscht, so kön­nen zwei Förderungsanträge gestellt wer­den. Die Rech­nun­gen müssen auf den jew­eili­gen Antrag­steller aus­gestellt sein.

Bei ungedämmten Gebäu­den ist für die Förderung die kosten­lose Vor-Ort-Energieber­atung vor der Durch­führung der Maß­nahme nachzuweisen.


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Alle Angaben erfol­gen trotz sorgfältig­ster Bear­beitung ohne Gewähr.

Für die Förderungsberatung stehe ich gerne zur Verfügung!