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“Raus aus fos­si­len Brenn­stof­fen” 2023/24

Impuls­pro­gramm 2023/24 des Lan­des Kärnten

Geför­dert wird der Umstieg von fos­si­len Brenn­stof­fen auf kli­ma­freund­li­che Heiz­sys­te­me wie Fern­wär­me, Pellets‑, Hackgut‑, Stück­holz- oder Wär­me­pum­pen­hei­zun­gen in Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­wohn­häu­sern oder Rei­hen­häu­sern mit max. 2 Wohnungen.

Neben Öl, Gas, Kohle/Koks und Alles­bren­nern wer­den auch elek­tri­sche Nacht- oder Direkt­spei­cher­öfen zu den fos­si­len Brenn­stof­fen gezählt.

Den Antrag kön­nen Eigentümer/Miteigentümer, Mie­ter oder Bau­be­rech­tig­te eines Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­hau­ses oder Rei­hen­hau­ses vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 stellen.

Die Antrag­stel­lung erfolgt nach der Hei­zungs­um­stel­lung mit den Rech­nun­gen. Die Lie­fe­rung und Mon­ta­ge der neu­en Hei­zung haben im Zeit­raum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 zu erfolgen.

In begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len (z. B. Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen, Fer­tig­stel­lungs­schwie­rig­kei­ten) kann die End­ab­rech­nung bis 30.06.2025 ver­län­gert wer­den, wenn der För­der­stel­le bis 31.12.2024 eine Auf­trags­be­stä­ti­gung vor­ge­legt wird.

WICHTIG: Die Lan­des­för­de­rung ist nur in Ver­bin­dung mit der Bun­des­för­de­rung “raus aus Öl und Gas” für Pri­va­te mög­lich!
Daher muss zuerst die Bun­des­för­de­rung bean­tragt wer­den. Die Regis­trie­rung und Antrag­stel­lung beim Bund erfol­gen online. Erst nach der Zusi­che­rung oder Aus­zah­lung der Bun­des­för­de­rung kann der Antrag für die Lan­des­för­de­rung gestellt werden.

Für Per­so­nen mit einem nied­ri­gen Ein­kom­men ist zusätz­lich die För­de­rung “Sau­ber Hei­zen für Alle 2023” möglich.

Geför­dert wer­den 35% der för­der­ba­ren Kos­ten bzw. max. € 6.000,– (je Woh­nung*) als nicht rück­zahl­ba­rer Ein­mal­zu­schuss.

NEU: Für die gleich­zei­ti­ge Errich­tung einer ther­mi­schen Solar­an­la­ge (mind. 6 m² Brut­to-Kol­lek­tor­flä­che) ist ein zusätz­li­cher Bonus von € 1.500 möglich.

* Wer­den zwei bestehen­de fos­si­le Hei­zungs­sys­te­me aus­ge­tauscht, so kön­nen zwei För­de­rungs­an­trä­ge gestellt wer­den. Die Rech­nun­gen müs­sen auf den jewei­li­gen Antrag­stel­ler aus­ge­stellt sein.

Bei unge­dämm­ten Gebäu­den ist für die För­de­rung die kos­ten­lo­se Vor-Ort-Ener­gie­be­ra­tung vor der Durch­füh­rung der Maß­nah­me nachzuweisen.


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Für die För­de­rungs­be­ra­tung ste­he ich ger­ne zur Verfügung!