Gefördert wird der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf klimafreundliche Heizsysteme wie Fernwärme, Pellets‑, Hackgut‑, Stückholz- oder Wärmepumpenheizungen in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern oder Reihenhäusern mit max. 2 Wohnungen.
Wichtiger Hinweis: Ab 03.07.2023 kann der Antrag für dieses Impulsprogramm nur mehr ausschließlich online gestellt werden.
Neben Öl, Gas, Kohle/Koks und Allesbrennern werden auch elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen zu den fossilen Brennstoffen gezählt.
Den Antrag können Eigentümer/Miteigentümer, Mieter oder Bauberechtigte eines Ein- und Zweifamilienhauses oder Reihenhauses vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 stellen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online nach der Heizungsumstellung mit den Rechnungen. Die Lieferung und Montage der neuen Heizung haben im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 zu erfolgen.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Lieferverzögerungen, Fertigstellungsschwierigkeiten) kann die Endabrechnung bis 30.06.2025 verlängert werden, wenn der Förderstelle bis 31.12.2024 eine Auftragsbestätigung vorgelegt wird.
WICHTIG: Die Landesförderung ist nur in Verbindung mit der Bundesförderung “raus aus Öl und Gas” für Private möglich!
Daher muss zuerst die Bundesförderung beantragt werden. Die Registrierung und Antragstellung beim Bund erfolgen online. Erst nach der Zusicherung oder Auszahlung der Bundesförderung kann der Antrag für die Landesförderung gestellt werden.
Für Personen mit einem niedrigen Einkommen ist zusätzlich die Förderung “Sauber Heizen für Alle 2023” möglich.
Gefördert werden 35% der förderbaren Kosten bzw. max. € 6.000,– (je Wohnung*) als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss.
NEU: Für die gleichzeitige Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Brutto-Kollektorfläche) ist ein zusätzlicher Bonus von € 1.500 möglich.
* Werden zwei bestehende fossile Heizungssysteme ausgetauscht, so können zwei Förderungsanträge gestellt werden. Die Rechnungen müssen auf den jeweiligen Antragsteller ausgestellt sein.
Bei ungedämmten Gebäuden ist für die Förderung die kostenlose Vor-Ort-Energieberatung vor der Durchführung der Maßnahme nachzuweisen.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
