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Energieausweis

Type­n­schein eines Gebäudes.

Der Energieausweis ist der “Type­n­schein eines Gebäudes” und bildet die ther­mis­che Gebäude­hülle und Haustech­nik eines Gebäudes ab. Er dient dazu die Energiekenn­zahlen von Gebäu­den untere­inan­der zu ver­gle­ichen.

Der Energieausweis ist für fol­gende Zwecke erforder­lich:

TYPEN

  • Bestands-Energieausweis: gültiger Energieausweis des tat­säch­lichen Ist-Zus­tandes des Gebäudes
  • Pla­nungs-Energieausweis: Energieausweis für Neubau oder Sanierung mit Angabe der geplanten Maß­nah­men für die ther­mis­che Gebäude­hülle und Haustech­nik. Für Bau­ver­fahren und Förderun­gen erforder­lich.
  • Ren­ovierungsausweis: Ausweis mit Angabe aller the­o­retisch erforder­lichen Sanierungs­maß­nah­men (ther­mis­che Gebäude­hülle und Haustech­nik), die zur Erfül­lung der Anforderungen/Energiekennzahlen für eine Sanierung erforder­lich sind.

Der Energieausweis dient auch als Pla­nungsin­stru­ment. Im Pla­nungs-Energieausweis sind näm­lich bei den Bauteilauf­baut­en die erforder­lichen Dick­en und Wärmeleitzahlen (Λ‑Werte) der Dämm­stoffe sowie die Kenn­zahlen neuer Fen­ster angegeben. Anhand dieser Angaben kön­nen Ange­bote einge­holt wer­den.

DIE ENERGIEKENNZAHLEN

Die Energiekenn­zahlen im Energieausweis beziehen sie auf ein genormtes Nutzerver­hal­ten und kön­nen daher vom tat­säch­lichen Nutzerver­hal­ten und dem damit ver­bun­de­nen Energie­ver­brauch mehr oder weniger stark abwe­ichen.

Die zwei wichtig­sten Energiekenn­zahlen sind der Heizwärmebe­darf (HWB) und der Gesamten­ergieef­fizienz-Fak­tor (fGEE):

HEIZWÄRMEBEDARF (HWB)

Der HWB – in kWh/(m².a) – gibt an, wie viel Wärmeen­ergie in der Heiz­sai­son dem Gebäude zuge­führt wer­den muss, um es auf 22°C Raumtem­per­atur zu hal­ten. Diese Kenn­zahl kann leicht in €/m² umgerech­net wer­den, wenn man den Preis ein­er kWh Wärme (z. B. Heizöl, Gas, etc.) ken­nt.

GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR (fGEE)

Dieser Fak­tor stellt einen Ver­gle­ich­swert der Energieeinsparung zu einem Ref­eren­zge­bäude aus dem Jahr 2007 dar. Je niedriger der Fak­tor (< 1) ist, desto bess­er:

  • Neubau: fGEE < 1,00
  • Bau­recht 2007 (Ref­erenz): fGEE = 1,00
  • Alt­bau (unsaniert): fGEE > 1,00

GÜLTIGKEIT

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern in der Zwis­chen­zeit keine Änderun­gen am Gebäude und der Haustech­nik (Heizung, Lüf­tung) vorgenom­men wer­den.


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Für Energieausweis-Berechnungen stehe ich Ihnen gerne zur Vefügung!