Der Energieausweis ist der “Typenschein eines Gebäudes” und bildet die thermische Gebäudehülle und Haustechnik eines Gebäudes ab. Er dient dazu die Energiekennzahlen von Gebäuden untereinander zu vergleichen.
Der Energieausweis ist für folgende Zwecke erforderlich:
- Bauverfahren (Neubau, Sanierung),
- Förderungen (Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung)
- Verkauf, Vermietung, Verpachtung (lt. )
TYPEN
- Bestands-Energieausweis: gültiger Energieausweis des tatsächlichen Ist-Zustandes des Gebäudes
- Planungs-Energieausweis: Energieausweis für Neubau oder Sanierung mit Angabe der geplanten Maßnahmen für die thermische Gebäudehülle und Haustechnik. Für Bauverfahren und Förderungen erforderlich.
- Renovierungsausweis: Ausweis mit Angabe aller theoretisch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen (thermische Gebäudehülle und Haustechnik), die zur Erfüllung der Anforderungen/Energiekennzahlen für eine Sanierung erforderlich sind.
Der Energieausweis dient auch als Planungsinstrument. Im Planungs-Energieausweis sind nämlich bei den Bauteilaufbauten die erforderlichen Dicken und Wärmeleitzahlen (Λ‑Werte) der Dämmstoffe sowie die Kennzahlen neuer Fenster angegeben. Anhand dieser Angaben können Angebote eingeholt werden.
DIE ENERGIEKENNZAHLEN
Die Energiekennzahlen im Energieausweis beziehen sie auf ein genormtes Nutzerverhalten und können daher vom tatsächlichen Nutzerverhalten und dem damit verbundenen Energieverbrauch mehr oder weniger stark abweichen.
Die zwei wichtigsten Energiekennzahlen sind der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE):
HEIZWÄRMEBEDARF (HWB)
Der HWB – in kWh/(m².a) – gibt an, wie viel Wärmeenergie in der Heizsaison dem Gebäude zugeführt werden muss, um es auf 22°C Raumtemperatur zu halten. Diese Kennzahl kann leicht in €/m² umgerechnet werden, wenn man den Preis einer kWh Wärme (z. B. Heizöl, Gas, etc.) kennt.
GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR (fGEE)
Dieser Faktor stellt einen Vergleichswert der Energieeinsparung zu einem Referenzgebäude aus dem Jahr 2007 dar. Je niedriger der Faktor (< 1) ist, desto besser:
- Neubau: fGEE < 1,00
- Baurecht 2007 (Referenz): fGEE = 1,00
- Altbau (unsaniert): fGEE > 1,00
GÜLTIGKEIT
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern in der Zwischenzeit keine Änderungen am Gebäude und der Haustechnik (Heizung, Lüftung) vorgenommen werden.
LINKS
- online-Energieausweis-Datenbank “ZEUS Kärnten” (Zugang nur für Energieausweisberechner, Baubehörden und Förderstellen)