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Förderung Hauskauf 2023

Erwerb von Bestand­sob­jek­ten

Mit dem Förder­pro­gramm “Erwerb von Bestand­sob­jek­ten” fördert das Land Kärn­ten den Hauskauf mit max. zwei Woh­nun­gen.

FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN HAUSKAUF

  • Antrag­steller: (Mit-)Eigentümer der gekauften Bauliegen­schaft und begün­stigte Per­so­n­en (u. a. Einkom­men­sober­gren­zen)
  • Kaufver­trag max. 1 Jahr vor Antrag­stel­lung rechtswirk­sam abgeschlossen
  • Baube­wil­li­gung des Kau­fob­jek­tes mind. 20 Jahre alt
  • Erfül­lung der Energiekenn­zahlen lt. Energieausweis oder Wohn­haus­sanierung bin­nen einem Jahr ab Antrag­stel­lung
  • keine Heizungssys­teme mit fos­silen Brennstof­fen oder Heizung­sum­stel­lung bin­nen einem Jahr ab Antrag­stel­lung (Impul­spro­gramm “Raus aus fos­silen Brennstof­fen”)
  • Nutzung der geförderten Wohnung(en) ganzjährig und regelmäßig als Haupt­wohn­sitz

MAX. ZULÄSSIGES JAHRESEINKOMMEN (FAMILIENEINKOMMEN)

  • € 48.000 für 1 Per­son
  • € 74.000 für 2 Per­so­n­en
  • + € 7.000 für jede weit­ere Per­son

Es kann zwis­chen einem Förderungskred­it (Laufzeit 20 Jahre, Verzin­sung 0,5% p.a.) oder einem nicht rück­zahlbaren Ein­malzuschuss gewählt wer­den:

  • Förderung­shöhe: € 600/m² tat­säch­lich­er Nutzfläche bis höch­stens € 75.000 bzw. max. 50 % des Kauf­preis­es lt. Kaufver­trag (Grund und Gebäude)
    oder
  • nicht rück­zahlbar­er Ein­malzuschuss € 20.000 (je gefördert­er Woh­nung)

bei Nach­weis Sied­lungss­chw­er­punkt lt. örtlichem Entwick­lungskonzept (OEK):

  • Förderung­shöhe: € 700/m² tat­säch­lich­er Nutzfläche bis höch­stens € 90.000 bzw. max. 50 % des Kauf­preis­es lt. Kaufver­trag (Grund und Gebäude)
    oder
  • nicht rück­zahlbar­er Ein­malzuschuss € 25.000 (je gefördert­er Woh­nung)

LINKS & DOWNLOADS


Für die Förderungsberatung stehe ich gerne zur Verfügung!