Mit dem Förderprogramm “Erwerb von Bestandsobjekten” fördert das Land Kärnten den Hauskauf mit max. zwei Wohnungen.
FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN HAUSKAUF
- Antragsteller: (Mit-)Eigentümer der gekauften Bauliegenschaft und begünstigte Personen (u. a. Einkommensobergrenzen)
- Kaufvertrag max. 1 Jahr vor Antragstellung rechtswirksam abgeschlossen
- Baubewilligung des Kaufobjektes mind. 20 Jahre alt
- Erfüllung der Energiekennzahlen lt. Energieausweis oder Wohnhaussanierung binnen einem Jahr ab Antragstellung
- keine Heizungssysteme mit fossilen Brennstoffen oder Heizungsumstellung binnen einem Jahr ab Antragstellung (Impulsprogramm “Raus aus fossilen Brennstoffen”)
- Nutzung der geförderten Wohnung(en) ganzjährig und regelmäßig als Hauptwohnsitz
MAX. ZULÄSSIGES JAHRESEINKOMMEN (FAMILIENEINKOMMEN)
- € 48.000 für 1 Person
- € 74.000 für 2 Personen
- + € 7.000 für jede weitere Person
Es kann zwischen einem Förderungskredit (Laufzeit 20 Jahre, Verzinsung 0,5% p.a.) oder einem nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss gewählt werden:
- Förderungshöhe: € 600/m² tatsächlicher Nutzfläche bis höchstens € 75.000 bzw. max. 50 % des Kaufpreises lt. Kaufvertrag (Grund und Gebäude)
oder - nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss € 20.000 (je geförderter Wohnung)
bei Nachweis Siedlungsschwerpunkt lt. örtlichem Entwicklungskonzept (OEK):
- Förderungshöhe: € 700/m² tatsächlicher Nutzfläche bis höchstens € 90.000 bzw. max. 50 % des Kaufpreises lt. Kaufvertrag (Grund und Gebäude)
oder - nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss € 25.000 (je geförderter Wohnung)
