Die nachträgliche Montage von Rollläden oder Raffstores wird bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie im mehrgeschossigen Wohnbau (ab 3 Wohnungen) gefördert. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mind. 20 Jahre alt sein.
Die Lieferung und Montage des Sonnenschutzes muss im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2023 erfolgen.
Die Förderung erfolgt als Einmalzuschusses im Ausmaß von 50% der förderbaren Kosten (Material inkl. Montage) bzw. max. € 1.000,– je Wohnung.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online nach der Umsetzung der Maßnahme mit den Rechnungen.
Wichtiger Hinweis: Ab 03.07.2023 kann der Antrag für dieses Impulsprogramm nur mehr ausschließlich online gestellt werden.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.