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Impulsprogramm für die nachträgliche Montage von Außenbeschattungen

(Rol­l­lä­den oder Raffs­tores)

Die nachträgliche  Mon­tage von Rol­l­lä­den oder Raffs­tores wird bei Ein- oder Zweifam­i­lien­häusern sowie im mehrgeschos­si­gen Wohn­bau (ab 3 Woh­nun­gen) gefördert. Die Baube­wil­li­gung des Gebäudes muss mind. 20 Jahre alt sein.

Die Liefer­ung und Mon­tage des Son­nen­schutzes muss im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2023 erfol­gen.

Die Förderung erfol­gt als Ein­malzuschuss­es im Aus­maß von 50% der förder­baren Kosten (Mate­r­i­al inkl. Mon­tage) bzw. max. € 1.000,– je Woh­nung.

Die Antrag­stel­lung erfol­gt auss­chließlich online nach der Umset­zung der Maß­nahme mit den Rech­nun­gen.

Wichtiger Hin­weis: Ab 03.07.2023 kann der Antrag für dieses Impul­spro­gramm nur mehr auss­chließlich online gestellt wer­den.

Alle Angaben erfol­gen trotz sorgfältig­ster Bear­beitung ohne Gewähr.

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