Die Förderung wird als Einmalzuschuss ausgezahlt.
Gefördert werden 35% der förderbaren Kosten bzw. max. € 6.000,– (je Gebäude).
Bei Familien mit niedrigem Einkommen ist zusätzlich ein Bonus von € 1.000,– möglich.
2021 wird der Antrag nach Durchführung der Heizungsumstellung gestellt. Die Antragstellung ist vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 möglich.
förderbare Heizysteme (Zentralheizung)
- Fernwärmeanschluss
- Pelletsheizung
- Hackgutheizung
- Stückholzheizung
- Wärmepumpenheizung
Hinweis: In Fernwärmegebieten ist grundsätzlich nur der Anschluss an die Fernwärme förderbar.
Für die Förderung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular (Download)
- Energieberatungsnummer der Vor-Ort-Energieberatung
- Rechnungen
- Zahlungsbelege
- Nachweis fachgerechte Entsorgung aller alten Heizungen
Wichtige Hinweise:
- Die Heizungsumstellung muss von einer befugten Firma durchgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
- Die fachgerechte Entsorgung aller alten Heizkessel und ‑öfen (ausgenommen Kachelöfen und Küchenherde) ist nachzuweisen.
- Die Vor-Ort-Energieberatung ist nachzuweisen.
- Je Gebäude werden € 36.000,– förderbare Kosten anerkannt.
- Das Förderobjekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.