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Impulsprogramm “Raus aus fossilen Brennstoffen” 2021

Vom Land Kärn­ten wird auch 2021 der Ausstieg aus fos­silen Brennstof­fen in Ein- und Zweifam­i­lien­häusern gefördert.

Die Förderung wird als Ein­malzuschuss aus­gezahlt.
Gefördert wer­den 35% der förder­baren Kosten bzw. max. € 6.000,– (je Gebäude).
Bei Fam­i­lien mit niedrigem Einkom­men ist zusät­zlich ein Bonus von € 1.000,– möglich.

2021 wird der Antrag nach Durch­führung der Heizung­sum­stel­lung gestellt. Die Antrag­stel­lung ist vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 möglich.

förderbare Heizysteme (Zentralheizung)

Hin­weis: In Fer­n­wärmege­bi­eten ist grund­sät­zlich nur der Anschluss an die Fer­n­wärme förder­bar.

Für die Förderung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrags­for­mu­lar (Down­load)
  • Energieber­atungsnum­mer der Vor-Ort-Energieber­atung
  • Rech­nun­gen
  • Zahlungs­belege
  • Nach­weis fachgerechte Entsorgung aller alten Heizun­gen

Wichtige Hinweise:

  • Die Heizung­sum­stel­lung muss von ein­er befugten Fir­ma durchge­führt wer­den. Eigen­leis­tun­gen wer­den nicht gefördert.
  • Die fachgerechte Entsorgung aller alten Heizkessel und ‑öfen (ausgenom­men Kachelöfen und Küchen­herde) ist nachzuweisen.
  • Die Vor-Ort-Energieber­atung ist nachzuweisen.
  • Je Gebäude wer­den € 36.000,– förder­bare Kosten anerkan­nt.
  • Das Förder­ob­jekt muss ganzjährig als Haupt­wohn­sitz genutzt wer­den.

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