Mit dem Impulsprogramm wird der Umstieg von fossilen Brennstoffen (Heizöl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf erneuerbare Energieträger (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel, Fernwärme und Wärmepumpenheizungen) in Wohnhäusern mit maximal zwei Wohnungen gefördert.
Der Umstieg wird mit 35% der förderbaren Kosten (von max. € 36.000,– je Gebäude) gefördert.
Es sind max. € 6.000,– Förderung (je Gebäude) möglich. Die Förderung wird als Einmalzuschuss ausgezahlt.
Das Impulsprogramm ist zeitlich begrenzt!
Weiters zu beachten:
- Das Impulsprogramm gilt nur für (Wohn)Gebäude mit max. 2 Wohnungen.
- Der Antrag für die Förderung ist VOR der Heizungsumstellung zu stellen.
- In Fernwärmegebieten wird nur der Anschluss an die Fernwärme gefördert.
- Einzelöfen ohne Wärmeverteilsystem werden nicht gefördert.
- Die Bauvollendung (§ 39 der Kärntner Bauordnung) muss vor mind. 5 Jahren erfolgt sein (außer bei Fernwärme).
- Die Vor-Ort-Energieberatung ist erforderlich, wenn das Gebäude noch nicht thermisch saniert wurde.
- Die fachgerechte Entsorgung der alten Heizkessel ist nachzuweisen (Rechnung oder Bestätigung)
- Stromheizungen zählen nicht zu fossilen Brennstoffen.
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