Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen im Gruppenwohnbau, Doppelwohnhäusern mit je max. zwei Wohnungen sowie die Errichtung einer Wohnung durch Auf‑, Zu‑, Um- oder Einbau in Wohnhäusern oder sonstige Gebäuden.
Förderungsvoraussetzungen
Die Förderung wird Eigentümern der Bauliegenschaft gewährt, die begünstigte Personen sind.
Folgende Voraussetzungen müssen begünstigte Personen erfüllen:
- Volljährigkeit (18. Lebensjahr vollendet)
- Eigenkommensgrenzen (siehe unten) dürfen nicht überschritten werden
- österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (EU-Bürger)
- Nachweis des entsprechenden Wohnbedarfs (z. B. bisherige Wohnung zu klein, Familiengründung, etc.)
- Nutzung der geförderten Wohnung ganzjährig als Hauptwohnsitz
- Aufgabe jeglicher Rechte an bisheriger Wohnung (innerhalb von 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
- Achtung! Die Nutzfläche der Wohnung darf 130 m² (bei > 5 Personen 150 m²) nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung ist die Förderung nicht möglich!
Haushaltsgröße | Jahreseinkommen netto |
---|---|
1 Person | € 38.000,– |
2 Personen | € 55.000,– |
3 Personen | € 61.000,– |
4 Personen | € 67.000,– |
für jede weitere Person | + € 6.000,– |
Förderungsmöglichkeiten
Es besteht die Wahlmöglichkeit entweder zwischen
a) einem Förderungskredit und Annuitätenzuschüssen oder
b) dem Häuslbauerbonus (Einmalzuschuss)
Die Kombination dieser zwei Förderungsvarianten ist nicht möglich.
a) Förderungskredit und Annuitätenzuschüsse
Der Förderungskredit hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Die Verzinsung beträgt vom 1. bis 20. Jahr 0,5% p.a. und 1,5% p.a. vom 21. bis 30. Jahr.
Der Förderungsbetrag setzt sich aus der Basisförderung (€ 400,– x förderbarer Nutzfläche) + Bonusbeträgen zusammen (davon 60% Förderungskredit und 40% Annuitätenzuschüsse für Hypothekarkredit):
Haushaltsgröße (förderbare Nutzfläche) | Basisförderung in € |
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1 Person (50 m²) | 20.000,– |
2 Personen (65 m²) | 26.000,– |
3 Personen (75 m²) | 30.000,– |
4 Personen (90 m²) | 36.000,– |
5 Personen (105 m²) | 42.000,– |
6 Personen (115 m²) | 46.000,– |
mehr als 6 Personen (125 m²) | 50.000,– |
Folgende Bonusbeträge sind zusätzlich zur Basisförderung möglich:
- Bonus für verdichtete Bauweise, Nachverdichtung und Abbruchkosten
- Umweltbonus (ökologische Beurteilung der Bauteile lt. Energieausweis)
- Bonus für Sonnenenergie je Gebäude (thermische Solaranlage, Photovoltaik)
- Bonus barrierefreie Maßnahmen
- Bonus für Elektromobilität
- Bonus Dachbegrünung
- Bonus strukturschwacher ländlicher Raum
- Bonus Jungfamilie
- Kinderbonus
- Bonus behindertengerechte bauliche Maßnahmen
- Bonus Standortqualität
- Bonus Passivhaus
- Zuschlag bei niedrigem Einkommen
b) Häuslbauerbonus
Der Häuslbauerbonus wird als Einmalzuschuss in der Höhe von € 15.000,– ausbezahlt.
- Bonus für verdichtete Bauweise, Nachverdichtung und Abbruchkosten
- Umweltbonus (ökologische Beurteilung der Bauteile lt. Energieausweis)
- Bonus für Sonnenenergie je Gebäude (thermische Solaranlage, Photovoltaik)
- Bonus für Elektromobilität
- Bonus für Dachbegrünung
- Bonus Standortqualität
- Bonus Passivhaus
energetische Mindestanforderungen (Energieausweis)
Die Wohnbauförderung kann mit der Baubewilligung beantragt werden. Im erforderlichen Energieausweis sind die Anforderungen an die Energiekennzahlen für den Neubau von Wohngebäuden (lt. der OIB-Richtlinie) einzuhalten.
Befindet sich das Förderungsobjekt im Fernwärmegebiet, so muss dieses an die Fernwärme angeschlossen werden. Ansonsten sind hocheffiziente alternative Energiesysteme als Heizsystem erlaubt. Dazu zählen z. B. Pellets- oder Wärmepumpenheizungen. Biogene Heizsysteme und Wärmepumpen sollen nach Möglichkeit mit Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen kombiniert werden. Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen (Heizöl, Kohle) und Elektroheizungen (inkl. Infrarotheizungen) sind nicht zugelassen.
Beratung und Energieausweis
Für die Beratung (energieeffiziente und ökologische Bauweise sowie Förderungsberatung) und Energieausweisberechnung (Baueinreichung und Förderungseinreichung) stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Für eine Terminvereinbarung können Sie Kontakt mit mir aufnehmen.