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Wohnbauförderung 2021

Neubau Eigen­heim mit max. 2 Woh­nun­gen

Gefördert wird die Errich­tung von Eigen­heimen, Eigen­heimen im Grup­pen­wohn­bau, Dop­pel­wohn­häusern mit je max. zwei Woh­nun­gen sowie die Errich­tung ein­er Woh­nung durch Auf‑, Zu‑, Um- oder Ein­bau in Wohn­häusern oder son­stige Gebäu­den.

Förderungsvoraussetzungen

Die Förderung wird Eigen­tümern der Bauliegen­schaft gewährt, die begün­stigte Per­so­n­en sind.
Fol­gende Voraus­set­zun­gen müssen begün­stigte Per­so­n­en erfüllen:

  • Volljährigkeit (18. Leben­s­jahr vol­len­det)
  • Eigenkom­mensgren­zen (siehe unten) dür­fen nicht über­schrit­ten wer­den
  • öster­re­ichis­che Staats­bürg­er­schaft oder dieser gle­ichgestellt (EU-Bürg­er)
  • Nach­weis des entsprechen­den Wohnbe­darfs (z. B. bish­erige Woh­nung zu klein, Fam­i­lien­grün­dung, etc.)
  • Nutzung der geförderten Woh­nung ganzjährig als Haupt­wohn­sitz
  • Auf­gabe jeglich­er Rechte an bish­eriger Woh­nung (inner­halb von 6 Monat­en nach Bezug der geförderten Woh­nung)
  • Achtung! Die Nutzfläche der Woh­nung darf 130 m² (bei > 5 Per­so­n­en 150 m²) nicht über­schre­it­en. Bei ein­er Über­schre­itung ist die Förderung nicht möglich!
Haushalts­größe Jahre­seinkom­men net­to
1 Per­son € 38.000,–
2 Per­so­n­en € 55.000,–
3 Per­so­n­en € 61.000,–
4 Per­so­n­en € 67.000,–
für jede weit­ere Per­son + € 6.000,–

Förderungsmöglichkeiten

Es beste­ht die Wahlmöglichkeit entwed­er zwis­chen
a) einem Förderungskred­it und Annu­itäten­zuschüssen oder
b) dem Häuslbauer­bonus (Ein­malzuschuss)

Die Kom­bi­na­tion dieser zwei Förderungsvari­anten ist nicht möglich.

a) Förderungskredit und Annuitätenzuschüsse

Der Förderungskred­it hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Die Verzin­sung beträgt vom 1. bis 20. Jahr 0,5% p.a. und 1,5% p.a. vom 21. bis 30. Jahr.

Der Förderungs­be­trag set­zt sich aus der Bas­is­förderung (€ 400,– x förder­bar­er Nutzfläche) + Bonus­be­trä­gen zusam­men (davon 60% Förderungskred­it und 40% Annu­itäten­zuschüsse für Hypothekarkred­it):

Haushalts­größe (förder­bare Nutzfläche)Bas­is­förderung in €
1 Per­son (50 m²)20.000,–
2 Per­so­n­en (65 m²)26.000,–
3 Per­so­n­en (75 m²)30.000,–
4 Per­so­n­en (90 m²)36.000,–
5 Per­so­n­en (105 m²)42.000,–
6 Per­so­n­en (115 m²)46.000,–
mehr als 6 Per­so­n­en (125 m²)50.000,–

Fol­gende Bonus­be­träge sind zusät­zlich zur Bas­is­förderung möglich:

  • Bonus für verdichtete Bauweise, Nachverdich­tung und Abbruchkosten
  • Umwelt­bonus (ökol­o­gis­che Beurteilung der Bauteile lt. Energieausweis)
  • Bonus für Sonnenen­ergie je Gebäude (ther­mis­che Solaran­lage, Pho­to­voltaik)
  • Bonus bar­ri­ere­freie Maß­nah­men
  • Bonus für Elek­tro­mo­bil­ität
  • Bonus Dachbe­grü­nung
  • Bonus struk­turschwach­er ländlich­er Raum
  • Bonus Jung­fam­i­lie
  • Kinder­bonus
  • Bonus behin­derten­gerechte bauliche Maß­nah­men
  • Bonus Stan­dortqual­ität
  • Bonus Pas­sivhaus
  • Zuschlag bei niedrigem Einkom­men

b) Häuslbauerbonus

Der Häuslbauer­bonus wird als Ein­malzuschuss in der Höhe von € 15.000,– aus­bezahlt.

  • Bonus für verdichtete Bauweise, Nachverdich­tung und Abbruchkosten
  • Umwelt­bonus (ökol­o­gis­che Beurteilung der Bauteile lt. Energieausweis)
  • Bonus für Sonnenen­ergie je Gebäude (ther­mis­che Solaran­lage, Pho­to­voltaik)
  • Bonus für Elek­tro­mo­bil­ität
  • Bonus für Dachbe­grü­nung
  • Bonus Stan­dortqual­ität
  • Bonus Pas­sivhaus

energetische Mindestanforderungen (Energieausweis)

Die Wohn­bauförderung kann mit der Baube­wil­li­gung beantragt wer­den. Im erforder­lichen Energieausweis sind die Anforderun­gen an die Energiekenn­zahlen für den Neubau von Wohnge­bäu­den (lt. der OIB-Richtlin­ie) einzuhal­ten.

Befind­et sich das Förderung­sob­jekt im Fer­n­wärmege­bi­et, so muss dieses an die Fer­n­wärme angeschlossen wer­den. Anson­sten sind hochef­fiziente alter­na­tive Energiesys­teme als Heizsys­tem erlaubt. Dazu zählen z. B. Pel­lets- oder Wärmepumpen­heizun­gen. Bio­gene Heizsys­teme und Wärmepumpen sollen nach Möglichkeit mit Solaran­la­gen oder Pho­to­voltaikan­la­gen kom­biniert wer­den. Heizsys­teme mit fos­silen Brennstof­fen (Heizöl, Kohle) und Elek­tro­heizun­gen (inkl. Infrarotheizun­gen) sind nicht zuge­lassen.

Beratung und Energieausweis

Für die Beratung (energieef­fiziente und ökol­o­gis­che Bauweise sowie Förderungs­ber­atung) und Energieausweis­berech­nung (Bauein­re­ichung und Förderung­sein­re­ichung) ste­he ich Ihnen gerne zur Ver­fü­gung! Für eine Ter­min­vere­in­barung kön­nen Sie Kon­takt mit mir aufnehmen.

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