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Photovoltaikanlagen 2023

Impul­spro­gramm für neu instal­lierte, im Net­z­par­al­lel­be­trieb geführte Pho­to­voltaikan­la­gen

Das Impul­spro­gramm gilt für Eigen­heime mit max. 2 Woh­nun­gen (Ein- und Zweifam­i­lien­wohn­haus, Rei­hen­haus).

Wichtiger Hin­weis: Ab 11.07.2023 kann der Antrag für dieses Impul­spro­gramm nur mehr auss­chließlich online gestellt wer­den.

Den Antrag kön­nen Eigentümer/Miteigentümer des Gebäudes vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 stellen.

Der Antrag wird nach der Errich­tung der PV-Anlage mit den Rech­nun­gen gestellt. Die Liefer­ung und fachgerechte Mon­tage der PV-Anlage müssen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 erfol­gen.

In begrün­de­ten Aus­nah­me­fällen (z. B. Liefer­verzögerun­gen, Fer­tig­stel­lungss­chwierigkeit­en) kann die Endabrech­nung bis 30.06.2024 ver­längert wer­den, wenn der Förder­stelle bis 31.12.2023 eine Auf­trags­bestä­ti­gung vorgelegt wird.

Die Förderung wird als nicht rück­zahlbar­er Ein­malzuschuss aus­gezahlt. Gefördert wer­den 35% der förder­baren Kosten bzw. € 480,–/kWp bis max. 10 kWp Leis­tung (max. € 4.800,– je förder­bar­er Woh­nung*).

* Pro Antrag­steller und Ein­heit kann ein Antrag gestellt wer­den. Für ein Gebüude mit zwei getren­nten Wohnein­heit­en kann jew­eils ein Antrag gestellt wer­den, wenn für jede Wohnein­heit eine eigene PV-Anlage mit sep­a­rat­en Zählpunk­t­num­mern errichtet wird.

Bei PV-Anla­gen mit mehr als 10 kWp Leis­tung wer­den die förder­baren Kosten auf die 10 kWp zurück­gerech­net.
PV-Anla­gen im Insel­be­trieb wer­den nicht gefördert.
Strom­spe­ich­er wer­den mit diesem Impul­spro­gramm nicht gefördert. Diese wer­den von Energieabteilung des Lan­des Kärn­ten (Abteilung 8) gefördert (Antrag).


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Für die Förderungsberatung stehe ich gerne zur Verfügung!