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Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen 2023/24

Impuls­pro­gramm für neu instal­lier­te, im Netz­par­al­lel­be­trieb geführ­te Photovoltaikanlagen

Das Impuls­pro­gramm gilt für Eigen­hei­me mit max. 2 Woh­nun­gen (Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­wohn­haus, Reihenhaus).

Den Antrag kön­nen Eigentümer/Miteigentümer des Gebäu­des vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 stellen.

Der Antrag wird nach der Errich­tung der PV-Anla­ge mit den Rech­nun­gen gestellt. Die Lie­fe­rung und fach­ge­rech­te Mon­ta­ge der PV-Anla­ge müs­sen im Zeit­raum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 erfolgen.

In begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len (z. B. Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen, Fer­tig­stel­lungs­schwie­rig­kei­ten) kann die End­ab­rech­nung bis 30.06.2025 ver­län­gert wer­den, wenn der För­der­stel­le bis 31.12.2024 eine Auf­trags­be­stä­ti­gung vor­ge­legt wird.

Die För­de­rung wird als nicht rück­zahl­ba­rer Ein­mal­zu­schuss aus­ge­zahlt. Geför­dert wer­den 35% der för­der­ba­ren Kos­ten bzw. € 480,–/kWp bis max. 10 kWp Leis­tung (max. € 4.800,– je för­der­ba­rer Wohnung*). 

* Pro Antrag­stel­ler und Ein­heit kann ein Antrag gestellt wer­den. Für ein Gebüu­de mit zwei getrenn­ten Wohn­ein­hei­ten kann jeweils ein Antrag gestellt wer­den, wenn für jede Wohn­ein­heit eine eige­ne PV-Anla­ge mit sepa­ra­ten Zähl­punkt­num­mern errich­tet wird. 

Bei PV-Anla­gen mit mehr als 10 kWp Leis­tung wer­den die för­der­ba­ren Kos­ten auf die 10 kWp zurück­ge­rech­net.
PV-Anla­gen im Insel­be­trieb wer­den nicht geför­dert.
Strom­spei­cher wer­den mit die­sem Impuls­pro­gramm nicht geför­dert. Die­se wer­den von Ener­gie­ab­tei­lung des Lan­des Kärn­ten (Abtei­lung 8) geför­dert (Antrag).


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Für die För­de­rungs­be­ra­tung ste­he ich ger­ne zur Verfügung!