Das Impulsprogramm gilt für Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus).
Den Antrag können Eigentümer/Miteigentümer des Gebäudes vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 stellen.
Der Antrag wird nach der Errichtung der PV-Anlage mit den Rechnungen gestellt. Die Lieferung und fachgerechte Montage der PV-Anlage müssen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 erfolgen.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Lieferverzögerungen, Fertigstellungsschwierigkeiten) kann die Endabrechnung bis 30.06.2025 verlängert werden, wenn der Förderstelle bis 31.12.2024 eine Auftragsbestätigung vorgelegt wird.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss ausgezahlt. Gefördert werden 35% der förderbaren Kosten bzw. € 480,–/kWp bis max. 10 kWp Leistung (max. € 4.800,– je förderbarer Wohnung*).
* Pro Antragsteller und Einheit kann ein Antrag gestellt werden. Für ein Gebüude mit zwei getrennten Wohneinheiten kann jeweils ein Antrag gestellt werden, wenn für jede Wohneinheit eine eigene PV-Anlage mit separaten Zählpunktnummern errichtet wird.
Bei PV-Anlagen mit mehr als 10 kWp Leistung werden die förderbaren Kosten auf die 10 kWp zurückgerechnet.
PV-Anlagen im Inselbetrieb werden nicht gefördert.
Stromspeicher werden mit diesem Impulsprogramm nicht gefördert. Diese werden von Energieabteilung des Landes Kärnten (Abteilung 8) gefördert (Antrag).
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
