Gefördert wird der Umstieg von Heizungen mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf neue klimafreundliche Heizsysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern.
In erster Linie wird der Anschluss an die hocheffiziente Nah-/Fernwärme gefördert. Ist der Anschluss nicht möglich, werden neue Holz-Zentralheizungen oder Wärmepumpen gefördert.
Die Bundesförderung “raus aus Öl und Gas” 2023/24 ist ausschließlich für Privatpersonen vorgesehen.
(Mit)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter eines Ein oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses können den Antrag stellen.
Für den mehrgeschossigen Wohnbau (mehr als 2 Wohneinheiten) gelten eigene Förderungskriterien (Infos hier).
Wie hoch & was wird gefördert?
Die Förderung beträgt 50% der förderbaren Investitionskosten bzw. max. € 7.500,–
Zuschläge
- max. + € 2.000 Zuschlag “Raus aus Gas” bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas) oder
- max. + € 2.000 Zuschlag “Ortskern”* bei Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern* in Erdgas-versorgten Gebieten
*Der Ortskern und das Erdgas-versorgte Gebiet müssen mittels Bestätigung der Gemeinde nachgewiesen werden.
Solarbonus
Bei der Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Brutto-Kollektorfläche) in Kombination mit der Heizungsumstellung ist ein Bonus von max. € 1.500,– möglich.
förderbare Kosten
Zu den förderbaren Kosten zählen Material‑, Montage- und Planungskosten sowie die Demontage- und Entsorgungskosten der alten Heizkessel und Tanks.
Planungskosten werden mit max. 10% aller förderbaren Kosten bei der Förderungsberechnung berücksichtigt.
Weitere Details zu diesem Förderungsprogramm finden Sie hier.
Antragstellung
Die Antragstellung erfoglt in drei Schritten:
- Energieberatung
- online-Registrierung (seit 09.02.2021)
- online-Antragstellung (innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung)
Registrierungen können — abhängig von den verfügbaren Budgetmitteln — bis längstens 31.12.2024 vorgenommen werden.
weitere Förderungsmöglichkeiten
Im Anschluss an die Bundesförderung kann die Heizungsumstellung in Kärnten über das Impulsprogramm “Raus aus fossilen Brennstoffen 2023/24” gefördert werden.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
