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Aktuelles Bundesförderungen für Private Förderungen

Raus aus Öl und Gas für Private 2023/24

in Ein- und Zweifam­i­lien­häusern oder Rei­hen­häusern.

Gefördert wird der Umstieg von Heizun­gen mit fos­silen Brennstof­fen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Alles­bren­ner, strom­be­triebene Nacht- oder Direk­t­spe­icheröfen) auf neue kli­mafre­undliche Heizsys­teme in Ein- und Zweifam­i­lien­häusern oder Rei­hen­häusern.

In erster Lin­ie wird der Anschluss an die hochef­fiziente Nah-/Fer­n­wärme gefördert. Ist der Anschluss nicht möglich, wer­den neue Holz-Zen­tral­heizun­gen oder Wärmepumpen gefördert.

Die Bun­des­förderung “raus aus Öl und Gas” 2023/24 ist auss­chließlich für Pri­vat­per­so­n­en vorge­se­hen.
(Mit)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter eines Ein oder Zweifam­i­lien­haus­es oder Rei­hen­haus­es kön­nen den Antrag stellen.

Für den mehrgeschos­si­gen Wohn­bau (mehr als 2 Wohnein­heit­en) gel­ten eigene Förderungskri­te­rien (Infos hier).

Wie hoch & was wird gefördert?

Die Förderung beträgt 50% der förder­baren Investi­tion­skosten bzw. max. € 7.500,–

Zuschläge

  • max. + € 2.000 Zuschlag “Raus aus Gas” bei Ersatz ein­er Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas) oder
  • max. + € 2.000 Zuschlag “Ortskern”* bei Ersatz des fos­silen Heizungssys­tems durch hochef­fiziente Nah-/Fer­n­wärme im Ortskern* in Erdgas-ver­sorgten Gebi­eten

*Der Ortskern und das Erdgas-ver­sorgte Gebi­et müssen mit­tels Bestä­ti­gung der Gemeinde nachgewiesen wer­den.

Solar­bonus

Bei der Errich­tung ein­er ther­mis­chen Solaran­lage (mind. 6 m² Brut­to-Kollek­tor­fläche) in Kom­bi­na­tion mit der Heizung­sum­stel­lung ist ein Bonus von max. € 1.500,– möglich.

förderbare Kosten

Zu den förder­baren Kosten zählen Material‑, Mon­tage- und Pla­nungskosten sowie die Demon­tage- und Entsorgungskosten der alten Heizkessel und Tanks.
Pla­nungskosten wer­den mit max. 10% aller förder­baren Kosten bei der Förderungs­berech­nung berück­sichtigt.

Weit­ere Details zu diesem Förderung­spro­gramm find­en Sie hier.

Antragstellung

Die Antrag­stel­lung erfoglt in drei Schrit­ten:

  1. Energieber­atung
  2. online-Reg­istrierung (seit 09.02.2021)
  3. online-Antrag­stel­lung (inner­halb von 12 Monat­en nach der Reg­istrierung)

Reg­istrierun­gen kön­nen — abhängig von den ver­füg­baren Bud­get­mit­teln — bis läng­stens 31.12.2024 vorgenom­men wer­den.

weitere Förderungsmöglichkeiten

Im Anschluss an die Bun­des­förderung kann die Heizung­sum­stel­lung in Kärn­ten über das Impul­spro­gramm “Raus aus fos­silen Brennstof­fen 2023/24” gefördert wer­den.

Alle Angaben erfol­gen trotz sorgfältig­ster Bear­beitung ohne Gewähr.


Links & Down­loads


Für die Förderungsberatung stehe ich gerne zur Verfügung!