Gefördert werden thermische Sanierungen von Wohngebäuden, die älter als 20 Jahre sind und ab 01.01.2023 durchgeführt wurden.
Privatpersonen — (Mit-)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter — von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern können den Antrag stellen. Bei mehr als 2 Wohneinheiten (mehrgeschossiger Wohnbau) gelten eigene Förderungskriterien (Infos hier).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Einzelbauteilsanierung (Außenwand, oberste Geschossdecke/Dach, unterste Geschossdecke bzw. Kellerboden, Fenster und Außentüren)
- Teilsanierung 40% (Reduktion des Heizwärmebedarfs lt. Energieausweis um mind. 40%)
- umfassende Sanierung (klimaaktiv-Standard bzw. guter Standard)
Wie hoch wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss ausgezahlt.
förderfähige Maßnahme | max. Förderung |
Einzelbauteilsanierung (nur 1 Maßnahme förderbar) | € 3.000 |
Teilsanierung 40% | € 6.000 |
umfassende Sanierung guter Standard | € 9.000 |
umfassende Sanierung klimaaktiv | € 14.000 |
Planungskosten werden mit max. 10% aller förderbaren Kosten bei der Förderungsberechnung berücksichtigt.
Die Förderung ist mit max. 50% der förderbaren Investitionskosten begrenzt. Nach der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wird die endgültige Förderungssumme auf Grundlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt.
Antragstellung
Antragstellung Einzelbauteilsanierung:
- Schritt 1: online-Registrierung (seit 03.01.2023)
- Schritt 2: online-Antragstellung (innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung)
Antragstellung Teilsanierung 40% oder umfassende Sanierung:
- online-Antrag (seit 03.01.2023)
- Endabrechnung nach Durchführung der Maßnahmen
weitere Förderungsmöglichkeiten
Die Kombination der Bundesförderung mit der Förderung des Landes Kärnten (Wohnhaussanierung) ist möglich.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
