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Aktuelles Bundesförderungen für Private Förderungen

Sanierungsscheck für Private 2023/24

Ein- und Zweifam­i­lien­häuser, Rei­hen­häuser

Gefördert wer­den ther­mis­che Sanierun­gen von Wohnge­bäu­den, die älter als 20 Jahre sind und ab 01.01.2023 durchge­führt wur­den.

Pri­vat­per­so­n­en — (Mit-)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter — von Ein- und Zweifam­i­lien­häusern oder Rei­hen­häusern kön­nen den Antrag stellen. Bei mehr als 2 Wohnein­heit­en (mehrgeschos­siger Wohn­bau) gel­ten eigene Förderungskri­te­rien (Infos hier).

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Einzel­bauteil­sanierung (Außen­wand, ober­ste Geschossdecke/Dach, unter­ste Geschoss­decke bzw. Keller­bo­den, Fen­ster und Außen­türen)
  • Teil­sanierung 40% (Reduk­tion des Heizwärmebe­darfs lt. Energieausweis um mind. 40%)
  • umfassende Sanierung (kli­maak­tiv-Stan­dard bzw. guter Stan­dard)

Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung wird als nicht rück­zahlbar­er Ein­malzuschuss aus­gezahlt.

förder­fähige Maß­nahmemax.
Förderung
Einzel­bauteil­sanierung (nur 1 Maß­nahme förder­bar)€ 3.000
Teil­sanierung 40%€ 6.000
umfassende Sanierung guter Stan­dard€ 9.000
umfassende Sanierung kli­maak­tiv€ 14.000
Bei Ver­wen­dung von Däm­mungen aus nachwach­senden Rohstof­fen (mind. 25% aller gedämmten Flächen) erhöht sich die o. a. max. Förderung um 50%.
Pla­nungskosten wer­den mit max. 10% aller förder­baren Kosten bei der Förderungs­berech­nung berück­sichtigt.

Die Förderung ist mit max. 50% der förder­baren Investi­tion­skosten begren­zt. Nach der Umset­zung der Sanierungs­maß­nah­men wird die endgültige Förderungssumme auf Grund­lage der Endabrech­nung­sun­ter­la­gen ermit­telt.

Antragstellung

Antrag­stel­lung Einzel­bauteil­sanierung:

  • Schritt 1: online-Reg­istrierung (seit 03.01.2023)
  • Schritt 2: online-Antrag­stel­lung (inner­halb von 12 Monat­en nach der Reg­istrierung)

Antrag­stel­lung Teil­sanierung 40% oder umfassende Sanierung:

  • online-Antrag (seit 03.01.2023)
  • Endabrech­nung nach Durch­führung der Maß­nah­men

weitere Förderungsmöglichkeiten

Die Kom­bi­na­tion der Bun­des­förderung mit der Förderung des Lan­des Kärn­ten (Wohn­haus­sanierung) ist möglich.


LINKS & DOWNLOADS


Alle Angaben erfol­gen trotz sorgfältig­ster Bear­beitung ohne Gewähr.

Für die Förderungsberatung stehe ich gerne zur Verfügung!