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Wohnbauförderung 2021

Gefördert wird die Errich­tung von Eigen­heimen, Eigen­heimen im Grup­pen­wohn­bau, Dop­pel­wohn­häusern mit je max. zwei Woh­nun­gen sowie die Errich­tung ein­er Woh­nung durch Auf‑, Zu‑, Um- oder Ein­bau in Wohn­häusern oder son­stige Gebäu­den.