Das Impulsprogramm gilt für Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus).
Wichtiger Hinweis: Ab 11.07.2023 kann der Antrag für dieses Impulsprogramm nur mehr ausschließlich online gestellt werden.
Das Impulsprogramm gilt für Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus).
Wichtiger Hinweis: Ab 11.07.2023 kann der Antrag für dieses Impulsprogramm nur mehr ausschließlich online gestellt werden.