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Photovoltaikanlagen 2023

Das Impul­spro­gramm gilt für Eigen­heime mit max. 2 Woh­nun­gen (Ein- und Zweifam­i­lien­wohn­haus, Rei­hen­haus).

Wichtiger Hin­weis: Ab 11.07.2023 kann der Antrag für dieses Impul­spro­gramm nur mehr auss­chließlich online gestellt wer­den.