Gefördert wird der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf klimafreundliche Heizsysteme wie Fernwärme, Pellets‑, Hackgut‑, Stückholz- oder Wärmepumpenheizungen in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern oder Reihenhäusern mit max. 2 Wohnungen.
Wichtiger Hinweis: Ab 03.07.2023 kann der Antrag für dieses Impulsprogramm nur mehr ausschließlich online gestellt werden.