Die nachträgliche Montage von Rollläden oder Raffstores wird bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie im mehrgeschossigen Wohnbau (ab 3 Wohnungen) gefördert. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mind. 20 Jahre alt sein.
Die Lieferung und Montage des Sonnenschutzes muss im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2023 erfolgen.