Gefördert werden thermische Sanierungen von Wohngebäuden, die älter als 20 Jahre sind und ab 01.01.2023 durchgeführt wurden.
Privatpersonen — (Mit-)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter — von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern können den Antrag stellen. Bei mehr als 2 Wohneinheiten (mehrgeschossiger Wohnbau) gelten eigene Förderungskriterien (Infos hier).