Gefördert wird die thermische Gebäudesanierung von Wohngebäuden und energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen.
+++ NEU: DIE WOHNNUTZFLÄCHENOBERGRENZE IST SEIT 01.01.2023 AUFGEHOBEN! +++
Gefördert wird die thermische Gebäudesanierung von Wohngebäuden und energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen.
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Gefördert werden thermische Sanierungen von Wohngebäuden, die älter als 20 Jahre sind und ab 01.01.2023 durchgeführt wurden.
Privatpersonen — (Mit-)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter — von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern können den Antrag stellen. Bei mehr als 2 Wohneinheiten (mehrgeschossiger Wohnbau) gelten eigene Förderungskriterien (Infos hier).