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Wohnhaussanierung 2023

Gefördert wird die ther­mis­che Gebäude­sanierung von Wohnge­bäu­den und energieef­fiziente ökol­o­gis­che Haustech­nikan­la­gen.

+++ NEU: DIE WOHNNUTZFLÄCHENOBERGRENZE IST SEIT 01.01.2023 AUFGEHOBEN! +++

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Aktuelles Bundesförderungen für Private Förderungen

Sanierungsscheck für Private 2023/24

Gefördert wer­den ther­mis­che Sanierun­gen von Wohnge­bäu­den, die älter als 20 Jahre sind und ab 01.01.2023 durchge­führt wur­den.

Pri­vat­per­so­n­en — (Mit-)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter — von Ein- und Zweifam­i­lien­häusern oder Rei­hen­häusern kön­nen den Antrag stellen. Bei mehr als 2 Wohnein­heit­en (mehrgeschos­siger Wohn­bau) gel­ten eigene Förderungskri­te­rien (Infos hier).