Bei den folgenden Landesförderungen wurden die Richtlinien und somit die Antragstellung bis 31.12.2024 verlängert:
- Wohnhaussanierung
- Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten
- Hauskauf
- barrierefreie oder altersgerechte Maßnahmen:
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- mehrgeschossiger Wohnbau