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Wohnbauförderung 2023

Neubau Eigen­heim mit max. 2 Woh­nun­gen

Das Land Kärn­ten fördert den Neubau von Eigen­heimen mit max. 2 Woh­nun­gen.
Die Errich­tung ein­er neuen abgeschlosse­nen Woh­nung durch Auf‑, Ein‑, Um- oder Zubau wird eben­falls gefördert.

+++ NEU: DIE WOHNNUTZFLÄCHENOBERGRENZE IST SEIT 01.01.2023 AUFGEHOBEN! +++

Die Wohn­bauförderung kön­nen (Mit-)Eigentümer beantra­gen, die begün­stigte Per­so­n­en sind.

ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN (AUSZUG)

  • volljährig (18. Leben­s­jahr vol­len­det)
  • öster­re­ichis­che Staats­bürg­er­schaft oder EU-Bürg­er
  • Nach­weis des erforder­lichen Wohnbe­darfs
  • ganzjähriger Haupt­wohn­sitz
  • Auf­gabe jeglich­er Rechte an bish­eriger Woh­nung

MAX. JAHRESEINKOMMEN (FAMILIENEINKOMMEN)

  • € 48.000 für 1 Per­son
  • € 74.000 für 2 Per­so­n­en
  • + € 7.000 für jede weit­ere Per­son

FÖRDERVARIANTEN

Zwis­chen zwei Förder­vari­anten kann gewählt wer­den.

Förderungskred­it und Annu­itäten­zuschüsse oder Häuslbauer­bonus (Ein­malzuschuss)

Die Kom­bi­na­tion der 2 Vari­anten ist nicht möglich.

FÖRDERUNGSKREDIT

  • 30 Jahre Laufzeit
  • Verzin­sung 0,5% p.a. vom 1. bis 20. Jahr
  • Verzin­sung 1,5% p.a. vom 21. bis 30. Jahr

Die Förderung set­zt sich aus der Bas­is­förderung + Bonus­be­trä­gen zusam­men (davon 60% Förderungskred­it und 40% Annu­itäten­zuschüsse für zusät­zlich aufgenommene Hypothekarkred­ite) 

Bas­is­förderung
Haushalts­größe (förder­bare Nutzfläche) Bas­is­förderung
1 Per­son (50 m²) € 35.000
2 Per­so­n­en (65 m²) € 45.500
3 Per­so­n­en (75 m²) € 52.500
4 Per­so­n­en (90 m²) € 63.000
5 Per­so­n­en (105 m²) € 73.500
6 Per­so­n­en (115 m²) € 80.500
> 6 Per­so­n­en (125 m²) € 87.500
Bonus­be­träge
  • verdichtete Bauweise (Grund­stücks­größe), Nachverdich­tung (z. B. Ein-/Zubau) und Abbruchkosten
  • Umwelt­bonus (ökolog. Beurteilung der Bauteile lt. Energieausweis)
  • ther­mis­che Solaran­lage (nicht Pho­to­voltaik)
  • bar­ri­ere­freie Bauweise oder behin­derten­gerechte Maß­nah­men
  • Elek­tro­mo­bil­ität (Wall­box)
  • Dachbe­grü­nung
  • struk­turschwach­er ländlich­er Raum
  • Jung­fam­i­lie
  • Kinder­bonus
  • Pas­sivhaus
  • Wohn­raum­lüf­tung
  • Zuschlag bei niedrigem Einkom­men

70% des Förderungskred­its wer­den nach der Fer­tig­stel­lung des Rohbaus und Vor­liegen des Gerichts­beschlusses der Ein­tra­gung ins Grund­buch aus­gezahlt.
Die restlichen 30% wer­den nach der Fer­tig­stel­lung (Bau­vol­len­dungsmeldung), Bestä­ti­gung der tat­säch­lichen Bauaus­führung und Bezug der Woh­nung) aus­gezahlt.

ANNUITÄTENZUSCHÜSSE

Annu­itäten­zuschüsse (Laufzeit 10 Jahre) wer­den als Unter­stützung zur Rück­zahlung von weit­eren aufgenomme­nen Hypothekarkred­iten gewährt.
Der Zuschuss beträgt in den ersten 5 Jahren jährlich 4% und vom 6. bis 10. Jahr jährlich 3% des förder­baren Hypothekarkred­its.

Die Annu­itäten­zuschüsse kön­nen nur (Mit-)Eigentümern gewährt wer­den, die die geförderte Woh­nung selb­st bewohnen. Bei ein­er geförderten 2. Woh­nung für eine nah­este­hende Per­son wird nur der Förderungskred­it gewährt.

HÄUSLBAUERBONUS

Der Häuslbauer­bonus ist ein nicht rück­zahlbar­er Ein­malzuschuss und beträgt € 20.000. Bei ein­er Wohn­nutzfläche von max. 150 m² beträgt der Ein­malzuschuss € 25.000.
Auch für den Häuslbauer­bonus gibt es zusät­zliche Bonus­be­träge:

Bonus­be­träge
  • verdichtete Bauweise (Grund­stücks­größe), Nachverdich­tung (z. B. Ein-/Zubau) und Abbruchkosten
  • Umwelt­bonus (ökolog. Beurteilung der Bauteile lt. Energieausweis)
  • ther­mis­che Solaran­lage (nicht Pho­to­voltaik)
  • Elek­tro­mo­bil­ität (Wall­box)
  • Dachbe­grü­nung
  • Pas­sivhaus
  • Wohn­raum­lüf­tung

Der Häuslbauer­bonus wird nach Fer­tig­stel­lung (Bau­vol­len­dungsmeldung), Bestä­ti­gung der tat­säch­lichen Bauaus­führung und Bezug der neuen Woh­nung aus­gezahlt.

ENERGIEKENNZAHLEN (ENERGIEAUSWEIS)

Die Anforderun­gen der Energiekenn­zahlen für den Neubau von Wohnge­bäu­den lt. der OIB-Richtlin­ie 6 müssen erfüllt wer­den. Der Energieausweis ist in dig­i­taler Form (Energieausweis-Daten­bank “ZEUS Kärn­ten”) erforder­lich.

ANFORDERUNGEN HAUSTECHNIK (HEIZUNG)

Wenn sich das Förder­ob­jekt in einem Fer­n­wärmege­bi­et befind­et, so muss dieses an die Fer­n­wärme angeschlossen wer­den. Anson­sten sind hochef­fiziente alter­na­tive Energiesys­teme (z. B. Pel­lets- oder Wärmepumpen­heizung) als zen­trales Heizsys­tem erlaubt. Heizsys­teme mit fos­silen Brennstof­fen (z. B. Heizöl, Gas) sowie Elek­tro- und Infrarotheizun­gen sind nicht zuge­lassen.

Achtung: Mit dem Bau darf erst nach Zusicherung der Förderung bzw. nach Genehmi­gung des vorzeit­i­gen Baube­ginns durch die Förder­stelle begonnen wer­den.

Alle Angaben erfol­gen trotz sorgfältig­ster Bear­beitung ohne Gewähr.


LINKS & DOWNLOADS


Für die Förderungsberatung stehe ich gerne zur Verfügung!