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Wohn­bau­för­de­rung 2023

Neu­bau Eigen­heim mit max. 2 Wohnungen

Das Land Kärn­ten för­dert den Neu­bau von Eigen­hei­men mit max. 2 Woh­nun­gen.
Die Errich­tung einer neu­en abge­schlos­se­nen Woh­nung durch Auf‑, Ein‑, Um- oder Zubau wird eben­falls gefördert.

+++ NEU: DIE WOHNNUTZFLÄCHENOBERGRENZE IST SEIT 01.01.2023 AUFGEHOBEN! +++

Die Wohn­bau­för­de­rung kön­nen (Mit-)Eigentümer bean­tra­gen, die begüns­tig­te Per­so­nen sind.

ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN (AUSZUG)

  • voll­jäh­rig (18. Lebens­jahr vollendet)
  • öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft oder EU-Bürger
  • Nach­weis des erfor­der­li­chen Wohnbedarfs
  • ganz­jäh­ri­ger Hauptwohnsitz
  • Auf­ga­be jeg­li­cher Rech­te an bis­he­ri­ger Wohnung

MAX. JAHRESEINKOMMEN (FAMILIENEINKOMMEN)

  • € 48.000 für 1 Person
  • € 74.000 für 2 Personen
  • + € 7.000 für jede wei­te­re Person

FÖRDERVARIANTEN

Zwi­schen zwei För­der­va­ri­an­ten kann gewählt werden.

För­de­rungs­kre­dit und Annui­tä­ten­zu­schüs­se oder Häusl­bau­er­bo­nus (Ein­mal­zu­schuss)

Die Kom­bi­na­ti­on der 2 Vari­an­ten ist nicht möglich.

FÖRDERUNGSKREDIT

  • 30 Jah­re Laufzeit
  • Ver­zin­sung 0,5% p.a. vom 1. bis 20. Jahr
  • Ver­zin­sung 1,5% p.a. vom 21. bis 30. Jahr

Die För­de­rung setzt sich aus der Basis­för­de­rung + Bonus­be­trä­gen zusam­men (davon 60% För­de­rungs­kre­dit und 40% Annui­tä­ten­zu­schüs­se für zusätz­lich auf­ge­nom­me­ne Hypothekarkredite) 

Basis­för­de­rung
Haus­halts­grö­ße (för­der­ba­re Nutzfläche) Basis­för­de­rung
1 Per­son (50 m²) € 35.000
2 Per­so­nen (65 m²) € 45.500
3 Per­so­nen (75 m²) € 52.500
4 Per­so­nen (90 m²) € 63.000
5 Per­so­nen (105 m²) € 73.500
6 Per­so­nen (115 m²) € 80.500
> 6 Per­so­nen (125 m²) € 87.500
Bonus­be­trä­ge
  • ver­dich­te­te Bau­wei­se (Grund­stücks­grö­ße), Nach­ver­dich­tung (z. B. Ein-/Zu­bau) und Abbruchkosten
  • Umwelt­bo­nus (öko­log. Beur­tei­lung der Bau­tei­le lt. Energieausweis)
  • ther­mi­sche Solar­an­la­ge (nicht Photovoltaik)
  • bar­rie­re­freie Bau­wei­se oder behin­der­ten­ge­rech­te Maßnahmen
  • Elek­tro­mo­bi­li­tät (Wall­box)
  • Dach­be­grü­nung
  • struk­tur­schwa­cher länd­li­cher Raum
  • Jung­fa­mi­lie
  • Kin­der­bo­nus
  • Pas­siv­haus
  • Wohn­raum­lüf­tung
  • Zuschlag bei nied­ri­gem Einkommen

70% des För­de­rungs­kre­dits wer­den nach der Fer­tig­stel­lung des Roh­baus und Vor­lie­gen des Gerichts­be­schlus­ses der Ein­tra­gung ins Grund­buch aus­ge­zahlt.
Die rest­li­chen 30% wer­den nach der Fer­tig­stel­lung (Bau­voll­endungs­mel­dung), Bestä­ti­gung der tat­säch­li­chen Bau­aus­füh­rung und Bezug der Woh­nung) ausgezahlt.

ANNUITÄTENZUSCHÜSSE

Annui­tä­ten­zu­schüs­se (Lauf­zeit 10 Jah­re) wer­den als Unter­stüt­zung zur Rück­zah­lung von wei­te­ren auf­ge­nom­me­nen Hypo­the­kar­kre­di­ten gewährt.
Der Zuschuss beträgt in den ers­ten 5 Jah­ren jähr­lich 4% und vom 6. bis 10. Jahr jähr­lich 3% des för­der­ba­ren Hypothekarkredits.

Die Annui­tä­ten­zu­schüs­se kön­nen nur (Mit-)Eigentümern gewährt wer­den, die die geför­der­te Woh­nung selbst bewoh­nen. Bei einer geför­der­ten 2. Woh­nung für eine nahe­ste­hen­de Per­son wird nur der För­de­rungs­kre­dit gewährt.

HÄUSLBAUERBONUS

Der Häusl­bau­er­bo­nus ist ein nicht rück­zahl­ba­rer Ein­mal­zu­schuss und beträgt € 20.000. Bei einer Wohn­nutz­flä­che von max. 150 m² beträgt der Ein­mal­zu­schuss € 25.000.
Auch für den Häusl­bau­er­bo­nus gibt es zusätz­li­che Bonusbeträge:

Bonus­be­trä­ge
  • ver­dich­te­te Bau­wei­se (Grund­stücks­grö­ße), Nach­ver­dich­tung (z. B. Ein-/Zu­bau) und Abbruchkosten
  • Umwelt­bo­nus (öko­log. Beur­tei­lung der Bau­tei­le lt. Energieausweis)
  • ther­mi­sche Solar­an­la­ge (nicht Photovoltaik)
  • Elek­tro­mo­bi­li­tät (Wall­box)
  • Dach­be­grü­nung
  • Pas­siv­haus
  • Wohn­raum­lüf­tung

Der Häusl­bau­er­bo­nus wird nach Fer­tig­stel­lung (Bau­voll­endungs­mel­dung), Bestä­ti­gung der tat­säch­li­chen Bau­aus­füh­rung und Bezug der neu­en Woh­nung ausgezahlt.

ENERGIEKENNZAHLEN (ENERGIEAUSWEIS)

Die Anfor­de­run­gen der Ener­gie­kenn­zah­len für den Neu­bau von Wohn­ge­bäu­den lt. der OIB-Richt­li­nie 6 müs­sen erfüllt wer­den. Der Ener­gie­aus­weis ist in digi­ta­ler Form (Ener­gie­aus­weis-Daten­bank “ZEUS Kärn­ten”) erforderlich.

ANFORDERUNGEN HAUSTECHNIK (HEIZUNG)

Wenn sich das För­der­ob­jekt in einem Fern­wär­me­ge­biet befin­det, so muss die­ses an die Fern­wär­me ange­schlos­sen wer­den. Ansons­ten sind hoch­ef­fi­zi­en­te alter­na­ti­ve Ener­gie­sys­te­me (z. B. Pel­lets- oder Wär­me­pum­pen­hei­zung) als zen­tra­les Heiz­sys­tem erlaubt. Heiz­sys­te­me mit fos­si­len Brenn­stof­fen (z. B. Heiz­öl, Gas) sowie Elek­tro- und Infra­rot­hei­zun­gen sind nicht zugelassen.

Ach­tung: Mit dem Bau darf erst nach Zusi­che­rung der För­de­rung bzw. nach Geneh­mi­gung des vor­zei­ti­gen Bau­be­ginns durch die För­der­stel­le begon­nen werden.

Alle Anga­ben erfol­gen trotz sorg­fäl­tigs­ter Bear­bei­tung ohne Gewähr.


LINKS & DOWNLOADS


Für die För­de­rungs­be­ra­tung ste­he ich ger­ne zur Verfügung!