Das Land Kärnten fördert den Neubau von Eigenheimen mit max. 2 Wohnungen.
Die Errichtung einer neuen abgeschlossenen Wohnung durch Auf‑, Ein‑, Um- oder Zubau wird ebenfalls gefördert.
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Die Wohnbauförderung können (Mit-)Eigentümer beantragen, die begünstigte Personen sind.
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN (AUSZUG)
- volljährig (18. Lebensjahr vollendet)
- österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger
- Nachweis des erforderlichen Wohnbedarfs
- ganzjähriger Hauptwohnsitz
- Aufgabe jeglicher Rechte an bisheriger Wohnung
MAX. JAHRESEINKOMMEN (FAMILIENEINKOMMEN)
- € 48.000 für 1 Person
- € 74.000 für 2 Personen
- + € 7.000 für jede weitere Person
FÖRDERVARIANTEN
Zwischen zwei Fördervarianten kann gewählt werden.
Förderungskredit und Annuitätenzuschüsse oder Häuslbauerbonus (Einmalzuschuss)
Die Kombination der 2 Varianten ist nicht möglich.
FÖRDERUNGSKREDIT
- 30 Jahre Laufzeit
- Verzinsung 0,5% p.a. vom 1. bis 20. Jahr
- Verzinsung 1,5% p.a. vom 21. bis 30. Jahr
Die Förderung setzt sich aus der Basisförderung + Bonusbeträgen zusammen (davon 60% Förderungskredit und 40% Annuitätenzuschüsse für zusätzlich aufgenommene Hypothekarkredite)
Basisförderung
Haushaltsgröße (förderbare Nutzfläche) | Basisförderung |
1 Person (50 m²) | € 35.000 |
2 Personen (65 m²) | € 45.500 |
3 Personen (75 m²) | € 52.500 |
4 Personen (90 m²) | € 63.000 |
5 Personen (105 m²) | € 73.500 |
6 Personen (115 m²) | € 80.500 |
> 6 Personen (125 m²) | € 87.500 |
Bonusbeträge
- verdichtete Bauweise (Grundstücksgröße), Nachverdichtung (z. B. Ein-/Zubau) und Abbruchkosten
- Umweltbonus (ökolog. Beurteilung der Bauteile lt. Energieausweis)
- thermische Solaranlage (nicht Photovoltaik)
- barrierefreie Bauweise oder behindertengerechte Maßnahmen
- Elektromobilität (Wallbox)
- Dachbegrünung
- strukturschwacher ländlicher Raum
- Jungfamilie
- Kinderbonus
- Passivhaus
- Wohnraumlüftung
- Zuschlag bei niedrigem Einkommen
70% des Förderungskredits werden nach der Fertigstellung des Rohbaus und Vorliegen des Gerichtsbeschlusses der Eintragung ins Grundbuch ausgezahlt.
Die restlichen 30% werden nach der Fertigstellung (Bauvollendungsmeldung), Bestätigung der tatsächlichen Bauausführung und Bezug der Wohnung) ausgezahlt.
ANNUITÄTENZUSCHÜSSE
Annuitätenzuschüsse (Laufzeit 10 Jahre) werden als Unterstützung zur Rückzahlung von weiteren aufgenommenen Hypothekarkrediten gewährt.
Der Zuschuss beträgt in den ersten 5 Jahren jährlich 4% und vom 6. bis 10. Jahr jährlich 3% des förderbaren Hypothekarkredits.
Die Annuitätenzuschüsse können nur (Mit-)Eigentümern gewährt werden, die die geförderte Wohnung selbst bewohnen. Bei einer geförderten 2. Wohnung für eine nahestehende Person wird nur der Förderungskredit gewährt.
HÄUSLBAUERBONUS
Der Häuslbauerbonus ist ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss und beträgt € 20.000. Bei einer Wohnnutzfläche von max. 150 m² beträgt der Einmalzuschuss € 25.000.
Auch für den Häuslbauerbonus gibt es zusätzliche Bonusbeträge:
Bonusbeträge
- verdichtete Bauweise (Grundstücksgröße), Nachverdichtung (z. B. Ein-/Zubau) und Abbruchkosten
- Umweltbonus (ökolog. Beurteilung der Bauteile lt. Energieausweis)
- thermische Solaranlage (nicht Photovoltaik)
- Elektromobilität (Wallbox)
- Dachbegrünung
- Passivhaus
- Wohnraumlüftung
Der Häuslbauerbonus wird nach Fertigstellung (Bauvollendungsmeldung), Bestätigung der tatsächlichen Bauausführung und Bezug der neuen Wohnung ausgezahlt.
ENERGIEKENNZAHLEN (ENERGIEAUSWEIS)
Die Anforderungen der Energiekennzahlen für den Neubau von Wohngebäuden lt. der OIB-Richtlinie 6 müssen erfüllt werden. Der Energieausweis ist in digitaler Form (Energieausweis-Datenbank “ZEUS Kärnten”) erforderlich.
ANFORDERUNGEN HAUSTECHNIK (HEIZUNG)
Wenn sich das Förderobjekt in einem Fernwärmegebiet befindet, so muss dieses an die Fernwärme angeschlossen werden. Ansonsten sind hocheffiziente alternative Energiesysteme (z. B. Pellets- oder Wärmepumpenheizung) als zentrales Heizsystem erlaubt. Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen (z. B. Heizöl, Gas) sowie Elektro- und Infrarotheizungen sind nicht zugelassen.
Achtung: Mit dem Bau darf erst nach Zusicherung der Förderung bzw. nach Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch die Förderstelle begonnen werden.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
