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Wohnhaussanierung 2023

ther­mis­che Gebäude­sanierung & energieef­fiziente Haustech­nik

Gefördert wird die ther­mis­che Gebäude­sanierung von Wohnge­bäu­den und energieef­fiziente ökol­o­gis­che Haustech­nikan­la­gen.

+++ NEU: DIE WOHNNUTZFLÄCHENOBERGRENZE IST SEIT 01.01.2023 AUFGEHOBEN! +++

FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN

  • Antrag­stel­lung VOR Beginn der geplanten Sanierungs­maß­nah­men
  • Baube­wil­li­gung des Gebäudes zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung mind. 20 Jahre alt
  • bei haustech­nis­chen Maß­nah­men Bau­vol­len­dung­mel­dung zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung mind. 5 Jahre alt
  • Nach­weis der kosten­losen Vor-Ort-Energieber­atung erforder­lich
  • Nutzung der geförderten Wohnung(en) ganzjährig als Haupt­wohn­sitz
  • Aus­führung der Sanierungs­maß­nah­men von befugten Fir­men (Eigen­leis­tun­gen oder nur Mate­ri­alkosten alleine nicht förder­bar)

NEU: Sanierungs­maß­nah­men, die auf Grund von Naturkatas­tro­phen erforder­lich sind, sind auch dann förder­bar, wenn Wohn­haus jünger als 20 Jahre ist.

förderbare massnahmen
  • ther­mis­che Sanierung von Einzel­bauteilen (ober­ste Geschoss­decke und Dachschräge, Kellerdecke, erd­berührter Fuß­bo­den)
  • Däm­mung der Außen­wand (z. B. Wärmedäm­mver­bundsys­tem)
  • Fen­ster­tausch (nur in Verbindung mit der Däm­mung der Außen­wand oder bei ein­er umfassenden ener­getis­chen Sanierung)
  • umfassende ener­getis­che Sanierung
  • energieef­fiziente ökol­o­gis­che Haustech­nikan­la­gen
  • Dach- und Fas­saden­be­grü­nung im mehrgeschos­si­gen Wohn­bau

Bei der Ver­wen­dung von Dämm­stof­fen aus nachwach­senden Rohstof­fen (z. B. Hanf, Holz­fasern, Zel­lu­lose) sind zusät­zliche Bonus­be­träge möglich!

UMFASSENDE ENERGETISCHE SANIERUNG

Darunter ver­ste­ht man die zeitlich zusam­men­hän­gende Sanierung von mind. 3 Bauteilen oder 2 Bauteilen und der Haustech­nik. Diese Förderung ist nur möglich, wenn keine Heizun­gen mit fos­silen Brennstof­fen ver­wen­det wer­den oder diese aus­ge­tauscht wer­den (Impul­spro­gramm “Raus aus fos­silen Brennstof­fen” 2023/24).

Energieausweise (Bestand und Sanierungs­pla­nung) sind in dig­i­taler Form (Daten­bank ZEUS Kärn­ten) erforder­lich. Die Energiekenn­zahlen lt. den aktuellen Anforderun­gen (OIB-Richtlin­ie 6) müssen einge­hal­ten wer­den.


FÖRDERUNGSVARIANTEN

Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Wahlmöglichkeit)
mehrgeschossiger Wohnbau (> 2 Wohnungen)
EINMALZUSCHÜSSE (bei Gebäu­den mit max. 2 Woh­nun­gen)
I. Beratungsleis­tun­genEin­malzuschuss
(Max­i­mal­be­trag)
Vor-Ort-Energieber­atungkosten­los
Sanierungscoach (Sanierungs­be­gleitung)€ 800
II. ther­mis­che Sanierung von Einzel­bauteilen
(Förder­satz: 30% der förder­baren Kosten / max. € 36.000 förder­bare Kosten je Gebäude)
Ein­malzuschuss
(Max­i­mal­be­trag)
Däm­mung ober­ste Geschoss­decke und Dachschräge (1 Bauteil)€ 2.500
Däm­mung Kellerdecke, erd­berührter Fuß­bo­den€ 1.500
Fen­ster­tausch (nur in Verbindung mit der Däm­mung der Außen­wand förder­bar)€ 3.300
III. Däm­mung der Außen­wand
(Förder­satz: 40% der förder­baren Kosten/max. € 36.000 förder­bare Kosten je Gebäude)
€ 10.000
Ren­ovierungsausweis (bei Däm­mung der Außen­wand)€ 300
IV. energieef­fiziente ökol­o­gis­che Haustech­nikan­la­gen
(Förder­satz: 35% der förder­baren Kosten/max. € 36.000 förder­bare Kosten je Gebäude)
Ein­malzuschuss
(Max­i­mal­be­trag)
Aus­tausch alter Heizun­gen gegen Heizun­gen für bio­gene Brennstoffe (Pel­lets, Schei­tholz, Hackgut), Fer­n­wärme oder Wärmepumpen­heizun­gen€ 3.000
kon­trol­lierte Wohn­raum­lüf­tung€ 1.600
ther­mis­che Solaran­lage (€ mind. 6 m³ Brut­to-Kollek­tor­fläche)€ 1.500
V. umfassende ener­getis­che Sanierung
(Förder­satz: 40% der förder­baren Kosten/max. € 48.000 förder­bare Kosten bzw. max. € 60.500 förder­bare Kosten bei ein­er 2. Wohnein­heit, jew­eils je Gebäude)
€ 19.200
zusät­zlich­er Zuschlag für 2. geförderte Woh­nung (nur bei ein­er umfassenden ener­getis­chen Sanierung)€ 5.000
Energieausweise (Bestand und Sanierungs­pla­nung)€ 300
FÖRDERUNGSSÄTZE IM MEHRGESCHOSSIGEN WOHNBAU (> 2 Woh­nun­gen)
Maß­nahmeFörder­satz
I. Dach- und Fas­saden­be­grü­nung30%
II. ther­mis­che Sanierung Einzel­bauteile30%
III. energieef­fiziente ökol­o­gis­che Haustech­nikan­la­gen35%
IV. Heizung­sum­stel­lung von fos­silen Brennstof­fen auf bio­gene Brennstoffe, Fer­n­wärme oder Wärmepumpen50%
V. umfassende ener­getis­che Sanierung (Energieausweise (Bestand und Sanierungs­pla­nung) ein­ma­lig max. € 300)50%
Pkt. I bis IV: förder­bare Sanierungskosten € 300/m² Nutzfläche, max. € 36.000 je förder­bar­er Woh­nung.
Pkt. V: förder­bare Sanierungskosten € 400/m² Nut­fläche, max. € 48.000 je förder­bar­er Woh­nung. Sanierung Gebäud­e­standard “kli­maak­tiv Sil­ber” € 700/m² Nutzfläche, max. € 84.000 je förder­bar­er Woh­nung.

BUNDESFÖRDERUNG

Zusät­zlich zur Lan­des­förderung ist auch die Bun­des­förderung — Sanierungss­check für Pri­vate 2023/24 — möglich.

Alle Angaben erfol­gen trotz sorgfältig­ster Bear­beitung ohne Gewähr.


LINKS & DOWNLOADS


Für die Förderungsberatung stehe ich gerne zur Verfügung!