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Wohnhaussanierung 2021

Förderung ther­mis­ch­er und haustech­nis­ch­er Sanierungs­maß­nah­men bei Wohnge­bäu­den.

Auf dieser Seite find­en Sie  einen all­ge­meinen Überblick über Förderungsmöglichkeit­en der Wohn­haus­sanierung des Lan­des Kärn­ten. Für eine detail­lierte Energie- und Förderungs­ber­atung (Sanierungscoach — Sanierungs­be­gleitung) ste­he ich Ihnen gerne zur Ver­fü­gung (Kon­tak­t­for­mu­lar).

Gefördert werden Sanierungen von:

  • Eigen­heimen (max. 2 Woh­nun­gen),
  • son­stige Gebäude, die nach der Sanierung über ganzjährig nutzbaren Wohn­raum ver­fü­gen
  • mehrgeschos­sige Wohnge­bäude (> 2 Woh­nun­gen)
  • Wohn­heime

Förderungsvoraussetzungen

  • Baube­wil­li­gung des Gebäudes mind. 20 Jahre alt (Aus­nah­men: Umstel­lung auf energieef­fiziente Haustech­nikan­la­gen (Bau­vol­len­dungsmeldung mind. 5 Jahre) oder bei Fer­n­wärmean­schluss)
  • Nach­weis der durchge­führten Vor-Ort-Energieber­atung
  • ganzjährige Nutzung nach der Sanierung als Hauptwohnsitz(e)
  • Die Nutzfläche je Woh­nung darf 200 m² nicht über­schre­it­en. Bei ein­er Über­schre­itung ist keine Förderung möglich!
  • Umset­zung der Sanierungs­maß­nah­men erst nach Antrag­stel­lung
  • Durch­führung der Sanierungs­maß­nah­men von befugten Fir­men (Eigen­leis­tun­gen nicht förder­bar)
  • Investi­tion­skosten mind. € 2.400,– (brut­to)
  • Haustech­nik: Im Fer­n­wärmege­bi­et wird nur der Anschluss an die Fer­n­wärme gefördert. Die fachgerechte Entsorgung alter Heizkessel und ‑öfen ist nachzuweisen (Rech­nung oder Bestä­ti­gung).

förderbare Sanierungsmaßnahmen

Förderung 30% der förder­baren Sanierungskosten von max. € 36.000,– je Gebäude mit max. 2 Woh­nun­gen.
Der Max­i­mal­be­trag des Ein­malzuschuss­es  der jew­eili­gen Maß­nahme ist in Klam­mern angegeben.

  • Däm­men der ober­sten Geschoss­decke und der Dachschräge (max. € 2.500,–)
  • Däm­men der Kellerdecke oder des erdan­liegen­den Fuß­bo­dens (max. € 1.500,–)

Wer­den nachwach­sende Dämm­stoffe (z. B. Hanf, Holz­fasern,  Zel­lu­lose, usw.) ver­wen­det, so ist ein Zuschlag von 50% auf die Förderung der Bauteile möglich (mind. 90% der gedämmten Fläche).

Däm­mung der Außen­wände:

Das Däm­men der Außen­wände wird mit 40% der förder­baren Sanierungskosten bzw. max. € 10.000,– gefördert.

Für die Antrag­stel­lung ist ein Ren­ovierungsausweis (lt. OIB-Richtlin­ie 6 — Wärmeschutz, Aus­gabe April 2019) in dig­i­taler Form erforder­lich.

Wer­den nachwach­sende Dämm­stoffe (z. B. Hanf, Holz­fasern,  Zel­lu­lose, usw.) ver­wen­det, so ist ein Zuschlag von 50% (max. € 5.000,–) auf die Förderung des Bauteils möglich (mind. 90% der gedämmten Fläche).

Fen­ster­ausch:

Der Fen­ster­tausch (inkl. Haustüre) wird nur in Verbindung mit dem Däm­men der Außen­wände mit 30% der förder­baren Sanierungskosten bzw. max. € 3.300,– gefördert.

Für bei­de Maß­nah­men wer­den je Gebäude max. € 36.000,– förder­bare Sanierungskosten anerkan­nt.

Anmerkung: Das Däm­men der Außen­wand und der Fen­ster­tausch zählen auch als zwei ther­mis­che Sanierungs­maß­nah­men bei ein­er umfassenden ener­getis­chen Sanierung (siehe Pkt. d).

Förderung 35% der förder­baren Sanierungskosten von max. € 36.000,– je Gebäude mit max. 2 Woh­nun­gen.
Der Max­i­mal­be­trag des Ein­malzuschuss­es der jew­eili­gen Maß­nahme ist in Klam­mern angegeben.

  • Neuer­rich­tung oder Erweiterung ther­mis­che Solaran­lage1 (€ 250,–/m² Aper­tur­fläche; max. € 3.750,–)
  • Heizungsan­la­gen­tausch auf erneuer­bare Energi­eträger (Fer­n­wärme, Pel­lets, Schei­tholz, oder Hackgut) oder Wärmepumpen­heizung (max. € 3.000,–)
  • erst­ma­lige Errich­tung Pho­to­voltaikan­lage2 (€ 480,–/kWp; max. €  3.840,–)
  • WW-PV-E-Spe­ich­er in Kom­bi­na­tion mit ein­er Pho­to­voltaikan­lage (€ 500,–)
  • Lüf­tungsan­lage mit Wärmerück­gewin­nung (max. 1.200,–)

1 mind. 4 m² Aper­tur­fläche und 70 Liter Speichervolumen/m² Aper­tur­fläche; max. 15 m² Aper­tur­fläche förder­bar.
2 mind. 1 kWp Leis­tung; max. 8 kWp Leis­tung förder­bar.

Förderung 40% der förder­baren Sanierungskosten von max. € 48.000,– bei ein­er Woh­nung (Ein­fam­i­lien­haus) oder max. € 72.000,– bei zwei Woh­nun­gen (Zweifam­i­lien­haus).

Unter der umfassenden ener­getis­chen Sanierung ver­ste­ht man die zeitlich zusam­men­hänge Sanierung von:

  • mind. 3 Bauteilen (lt. Pkt. a und b) oder
  • mind. 2 Bauteilen und der Haustech­nik (lt. Pkt. a, b und c)

Ein­malzuschuss € 15.000,– bei Ein­fam­i­lien­häusern oder € 20.000,– bei Zweifam­i­lien­häusern.

Bei der umfassenden ener­getis­chen Sanierung sind Energieausweise (Bestand und Sanierungs­pla­nung) erforder­lich. Dabei sind die Anforderun­gen an die Energiekenn­zahlen und die U‑Wertanforderung lt. Richtlin­ie einzuhal­ten.

ACHTUNG: Diese Förderung ist nur möglich, wenn im zu sanieren­den Gebäude keine Heizun­gen auf Basis fos­siler Brennstoffe (Heizöl, Gas, Kohle, Alles­bren­ner) einge­set­zt wer­den oder diese im Rah­men der Sanierung aus­ge­tauscht wer­den (Impul­spro­gramm “Raus aus fos­silen Brennstof­fen”).

Förderungsmöglichkeiten

  • Ein­malzuschuss (siehe förder­bare Sanierungs­maß­nah­men)
  • oder alter­na­tiv Förderungskred­it (max. 60% der förder­baren Kosten; Laufzeit 15 Jahre; Verzin­sung 0,5% p.a.)
  • nicht rück­zahlbar­er Zuschuss­es auf die Dauer von 10 Jahren.

Beratungsleistungen

  • Die erforder­liche Vor-Ort-Energieber­atung ist kosten­los.
    Wird um eine Förderung für energieef­fiziente ökol­o­gis­che Haustech­nikan­la­gen ange­sucht, ist die Vor-Ort-Energieber­atung nicht erforder­lich, wenn die ther­mis­che Gebäude­hülle des Förderung­sob­jek­ts bere­its gedämmt wurde.
  • Bei ther­mis­chen Sanierungs­maß­nah­men wird der Sanierungscoach/die Sanierungs­be­gleitung durch netEB-Energieber­ater mit max. 80% der Kosten (max. € 800,–) gefördert.
  • Bei der Däm­mung der Außen­wand wird der Ren­ovierungsausweis zusät­zlich mit ein­ma­lig max. € 300,– gefördert.
  • Bei der umfassenden ener­getis­chen Sanierung wer­den die Energieausweise (Bestand­sen­ergieausweis und Energieausweis Sanierungs­pla­nung) zusät­zlich mit ein­ma­lig max. € 300,–  gefördert.
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